Vermieter-Offenlegungspflichten Baden-Württemberg, Deutschland

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Was Vermieter in Baden-Württemberg Mietern gegenüber offenlegen müssen: Energieausweise, Vormiete, Wohnungsgeberbestätigung und Sachmängel.

Melvin Prince
4 Min. Lesezeit
Verifiziert May 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.

Deutsche Vermieter unterliegen strengen Offenlegungspflichten sowohl vor als auch während eines Mietverhältnisses, die hauptsächlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, welches seit dem 1. Januar 1900 in Kraft ist. Streitigkeiten bezüglich dieser Pflichten werden typischerweise vor dem örtlichen Amtsgericht geklärt. Das Vorenthalten vorgeschriebener Dokumente oder Informationen kann zu Bußgeldern, Mietminderungen oder sogar Schadensersatzansprüchen führen. Baden-Württemberg folgt dem nationalen Rahmenwerk mit einigen regional relevanten Besonderheiten bei der Auskunftspflicht zur Mietpreisbremse.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Der Energieausweis

Eine der wichtigsten Offenlegungspflichten ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

  • In Immobilienanzeigen: Bei gewerblichen Anzeigen müssen Vermieter die wichtigsten Energiedaten angeben (Baujahr, Energieträger, Art des Energieausweises, Energieeffizienzklasse).
  • Bei Besichtigungen: Ein gültiger Energieausweis muss potenziellen Mietern bei der Besichtigung proaktiv vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden.
  • Bei Vertragsabschluss: Eine Kopie oder das Original des Energieausweises muss dem Mieter spätestens bei Unterzeichnung des Mietvertrags ausgehändigt werden.

Das Nichtausstellen eines Energieausweises oder die Angabe falscher Daten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € (einige Quellen nennen bis zu 15.000 €) geahndet werden kann. Energieausweise sind 10 Jahre gültig.

Auskunftspflicht zur Vormiete (Mietpreisbremse)

Da die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg in 130 Städten und Gemeinden (darunter Stuttgart, Freiburg, Heidelberg und Karlsruhe) gilt, betrifft eine wesentliche Offenlegungspflicht die Höhe der Vormiete.

Wenn Sie die Miete auf mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete festlegen und sich auf eine Ausnahme berufen (z. B. die Vormiete lag bereits auf diesem Niveau), müssen Sie den neuen Mieter vor Abschluss des Mietvertrags schriftlich und proaktiv über die Höhe der Vormiete informieren (§ 556g Abs. 1a BGB). Unterlassen Sie dies – oder erfolgt die Information erst nachträglich –, kann der Mieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

Wohnungsgeberbestätigung

Das Bundesmeldegesetz verpflichtet Vermieter dazu, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, um den Mieter bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zu unterstützen.

Jeder Mieter muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug an seiner neuen Adresse anmelden. Hierfür benötigt er diese Bestätigung des Vermieters, die folgende Angaben enthalten muss:

  1. Name und Anschrift des Vermieters
  2. Einzugsdatum
  3. Anschrift der Mietwohnung
  4. Namen aller meldepflichtigen Personen (die Mieter)

Der Vermieter muss diese Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters ausstellen. Die Nichtbereitstellung der Bestätigung korrekt oder rechtzeitig kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € (§ 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG) geahndet werden. Die Ausstellung einer Scheinbestätigung (wenn kein tatsächlicher Einzug stattgefunden hat) kann Bußgelder von bis zu 50.000 € (§ 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG) nach sich ziehen.

Sachmängel und Beschaffenheit der Immobilie

Vermieter müssen nicht offensichtliche Sachmängel oder Umstände offenlegen, die für die Mietentscheidung des Mieters kritisch sein könnten. Dazu gehören:

  • Geplante Baumaßnahmen: Größere anstehende Renovierungen oder Bauarbeiten am Gebäude (z. B. Fassadenarbeiten mit erheblichem Lärm oder durch Gerüste verdeckte Fenster)
  • Nutzungsbeschränkungen: Wenn die Einheit nicht dauerhaft für Wohnzwecke zugelassen ist oder behördliche Maßnahmen drohen
  • Feuchtigkeit/Schimmelanfälligkeit: Wenn die Immobilie über das normale Maß hinaus besondere Anforderungen an das Lüftungsverhalten stellt (z. B. Souterrainwohnungen)

Vermieter müssen Mängel, die bei einer Besichtigung deutlich erkennbar sind, nicht proaktiv erwähnen, dürfen jedoch keine falschen Zusicherungen über den Zustand der Immobilie machen.

Compliance mit Landager

Landager bietet eine strukturierte Onboarding-Funktion für neue Mietverhältnisse: Laden Sie den Energieausweis Ihres Gebäudes einmal hoch und lassen Sie ihn automatisch an neue Mietvertragsakten anhängen. Erstellen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung mit einem Klick basierend auf den registrierten Mieterdaten.

Quellen & offizielle Referenzen

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