Zahlungsverzug und Verzugszinsen in Berlin: Regeln für Vermieter

Zurück zu:

Was Berliner Vermieter bei verspäteter Mietzahlung verlangen können: Gesetzliche Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz), Mahngebühren und Kündigungsgrenzen.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
verzugszinsenmahnkostenberlinmietrechtzahlungsverzug

Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Verzugszinsen
5 % über Basiszinssatz
Fälligkeit
3. Werktag
Mahngebühr
ca. 2,50 – 5,00 €

In Deutschland sind pauschale, hohe „Strafgebühren“ für verspätete Mietzahlungen (wie sie in den USA oder im Vereinigten Königreich üblich sind) nicht zulässig. Stattdessen können Berliner Vermieter bei Zahlungsverzug gesetzliche Verzugszinsen und den tatsächlichen Verzugsschaden (z. B. geringe Mahnkosten) geltend machen.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Wann gerät ein Mieter offiziell in Verzug?

Die Miete ist gesetzlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats fällig (§ 556b BGB). Sobald diese Frist verstreicht, befindet sich der Mieter automatisch – auch ohne Mahnung – in Verzug.

Wichtig für Berlin: Werktage sind Montag bis Freitag. Der Samstag zählt im Mietrecht bei der Berechnung der 3-Tage-Frist nicht als Werktag (BGH-Rechtsprechung).

1. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB)

Befindet sich der Mieter in Verzug, hat der Vermieter ein Recht auf Verzugszinsen:

  • Zinssatz: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  • Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst.
  • Die Zinsen werden taggenau auf den Bruttomietbetrag (Warmmiete) berechnet.

2. Mahngebühren und Mahnwesen

Vermieter können Kosten für Mahnschreiben geltend machen, sofern der Mieter bereits im Verzug ist:

  • Pauschalen: In Formularmietverträgen sind Pauschalen nur zulässig, wenn sie den gewöhnlichen Schaden nicht übersteigen. Berliner Gerichte akzeptieren meist 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung.
  • Vermeidung von Kosten: Da der Mieter bei kalendermäßiger Fälligkeit automatisch in Verzug gerät, ist die erste Mahnung bereits kostenpflichtig (sofern die oben genannten Pauschalen eingehalten werden).

3. Folgen von anhaltendem Zahlungsverzug

Zahlungsverzug ist der häufigste Grund für fristlose Kündigungen in Berlin:

  • Fristlose Kündigung (§ 543 BGB): Zulässig, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Miete oder einem erheblichen Teil im Rückstand ist, ODER wenn die Rückstände über einen längeren Zeitraum insgesamt zwei Monatsmieten erreichen.
  • Kündigung per Gericht: Da eine Räumungsklage in Berlin oft 6 bis 18 Monate dauert, ist ein konsequentes Mahnwesen schon bei den ersten Anzeichen von Zahlungsverzug entscheidend.

Weitere Details finden Sie im Leitfaden zum Räumungsverfahren in Berlin.

4. Mietzahlung unter Vorbehalt

In Berlin zahlen Mieter häufig „unter Vorbehalt“, wenn sie Mängel vermuten oder die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung prüfen:

  • Dies verhindert, dass der Vermieter später ein „Anerkenntnis“ der Miethöhe behaupten kann.
  • Der Verzug tritt bei solchen Teilzahlungen dennoch ein, wenn der Vorbehalt unberechtigt war.

Best Practices für Berliner Vermieter

  1. Zahlungseingänge überwachen: Prüfen Sie die Kontoeingänge am vierten Werktag des Monats.
  2. Sofortige Kommunikation: Suchen Sie bei Erstverzug das Gespräch; oft liegen nur technische Probleme beim Dauerauftrag vor.
  3. Formelle Mahnung: Bleibt die Zahlung aus, senden Sie eine schriftliche Mahnung mit Zinsberechnung.
  4. Keine überhöhten Strafen: Vermeiden Sie Klauseln mit „Strafzahlungen“ – diese machen Ihren Mietvertrag angreifbar.

Zurück zur Übersicht der Mietgesetze in Berlin.

Quellen & offizielle Referenzen

Hat Ihnen dieser Leitfaden gefallen? Teilen Sie ihn:

📬 Erhalten Sie Benachrichtigungen, wenn sich diese Gesetze ändern

Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Mietgesetze ändern in Kein Spam – nur Gesetzesänderungen.

Wir erfassen derzeit aktiv die Gesetze für Germany. Tragen Sie sich in die Warteliste ein und erfahren Sie als Erster, wenn es verfügbar ist!

Großstädte unter der Gerichtsbarkeit von Berlin

BerlinBerlinBerlinBerlin

Diskussion