Gewerbliche Mietverträge Bremen: Kündigung & Räumung

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Ein Leitfaden zur Beendigung gewerblicher Mietverträge in Bremen. Erfahren Sie mehr über gesetzliche Kündigungsfristen, Ablauf fester Laufzeiten und außerordentliche Kündigungen.

Melvin Prince
5 Min. Lesezeit
Verifiziert May 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.

Die Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses in Deutschland unterscheidet sich erheblich von der Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses – und ist für den Vermieter in der Regel wesentlich einfacher. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das seit dem 1. Januar 1900 das primäre maßgebliche Gesetz ist, gelten die strengen Mieterschutzvorschriften, wie die Anforderung eines "berechtigten Interesses" (Eigenbedarf) oder die "soziale Härtefallklausel", für Gewerbeimmobilien in Bremen nicht.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Befristete Mietverträge (Befristete Verträge)

Die überwiegende Mehrheit der gewerblichen Mietverträge in Bremen wird als befristete Verträge (z.B. mit einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren) gestaltet.

  • Automatisches Auslaufen: Ein befristeter gewerblicher Mietvertrag endet genau zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Partei eine Kündigung aussprechen muss.
  • Verlängerungsoptionen: Mieter verhandeln häufig eine einseitige Verlängerungsoption (z.B. ein "5+5 Jahresvertrag"). Übt der Mieter diese Option innerhalb der festgelegten Frist (üblicherweise 6-12 Monate vor Ablauf) aus, verlängert sich der Mietvertrag automatisch.
  • Keine ordentliche Kündigung: Während der festen Laufzeit können weder der Vermieter noch der Mieter eine "ordentliche Kündigung" aussprechen. Lediglich eine "außerordentliche Kündigung" (bei schwerwiegender Vertragsverletzung) ist möglich.
  • Die Schriftformfalle: Erfüllt ein befristeter Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr nicht die strengen Schriftformerfordernisse (§ 550 BGB)—beispielsweise wenn ein Anhang nicht ordnungsgemäß unterzeichnet ist—so gilt der Vertrag rechtlich als unbefristeter Mietvertrag. Eine Kündigung eines solchen Mietvertrags ist jedoch gemäß § 550 BGB frühestens ein Jahr nach Übergabe der Mietsache an den Mieter zulässig.

Ordentliche Kündigung (Ordentliche Kündigung)

Die ordentliche Kündigung gilt nur für unbefristete gewerbliche Mietverträge (oder befristete Mietverträge, die aufgrund eines Formmangels die Schriftformerfordernis nicht erfüllten). Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht muss ein gewerblicher Vermieter keinen Grund angeben, um einen unbefristeten Mietvertrag zu kündigen.

Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 580a BGB)

Wenn der Gewerbemietvertrag keine individuelle Kündigungsfrist vorsieht, gilt die gesetzliche Standardregelung nach § 580a Abs. 2 BGB:

  • Kündigungsfrist: Die Kündigungserklärung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zugehen, um zum Ablauf des nächsten (darauffolgenden) Kalendervierteljahres wirksam zu werden.
  • Effektive Dauer: Dies führt zu einer effektiven Kündigungsfrist von ungefähr 6 Monaten (der Rest des aktuellen Quartals plus das gesamte folgende Quartal).

Vertragsfreiheit: Vermieter und Mieter können im gewerblichen Mietvertrag rechtlich völlig andere Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate oder 12 Monate) vereinbaren, ohne an die gesetzliche Regelung gebunden zu sein.

Außerordentliche fristlose Kündigung (Fristlose Kündigung)

Genau wie im Wohnraummietrecht kann ein gewerblicher Mietvertrag – ob unbefristet oder befristet – fristlos gekündigt werden, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht (§ 543 BGB).

Gültige Gründe für Vermieter

  • Mietrückstand: Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann der Vermieter kündigen, wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen in Verzug ist oder über einen längeren Zeitraum einen Gesamtbetrag in Höhe von zwei Monatsmieten angesammelt hat.
  • Unzulässige Nutzungsänderung: Der Mieter ändert den Geschäftszweck radikal (z.B. Umwandlung eines Büros in eine Industrieküche) ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.
  • Gefährdung der Immobilie: Schwerwiegende und vorsätzliche Vernachlässigung der Geschäftsräume, die die strukturelle Integrität des Gebäudes gefährdet.

Formelle Abmahnung (Abmahnung)

Außer im Falle qualifizierter Mietrückstände muss ein Vermieter fast immer eine formelle schriftliche Abmahnung mit der Aufforderung zur Verhaltenskorrektur aussprechen, bevor er rechtlich eine außerordentliche Kündigung aussprechen kann.

Das gewerbliche Räumungsverfahren (Räumungsklage)

Wenn der Mietvertrag eines Gewerberaummieters wirksam beendet ist (oder natürlich ausläuft), dieser aber die Räumlichkeiten nicht verlassen will, muss der Vermieter das formelle gerichtliche Räumungsverfahren einhalten. Selbst im Gewerbemietrecht sind "Eigenmacht-Räumungen" (wie das Zuschließen der Türen) illegal.

  1. Räumungsklage: Der Vermieter reicht eine Räumungsklage ein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert gemäß § 23 Nr. 1 GVG und § 71 Abs. 1 GVG: Das Amtsgericht ist für Streitigkeiten bis zu 5.000 € zuständig, während das Landgericht für Streitigkeiten über 5.000 € zuständig ist.
  2. Gerichtsverfahren: Das Gericht prüft die Wirksamkeit der Kündigung.
  3. Vollstreckung: Nach Erhalt eines vollstreckbaren Titels setzt ein Gerichtsvollzieher den Mieter physisch vor die Tür.

Geschwindigkeit: Da Gewerberaummieter keine "soziale Härte" als Verteidigung anführen können, werden gewerbliche Räumungsklagen in der Regel viel schneller als Wohnraumräumungen entschieden, auch wenn sie immer noch mehrere Monate dauern können.

Best Practices für Kündigungen

  • Terminverfolgung: Das Verpassen der Frist für eine Kündigung, um eine automatische Optionsverlängerung zu verhindern, ist ein häufiger und kostspieliger Fehler. Verfolgen Sie diese genauen Daten akribisch.
  • Sichere Zustellung: Zustellungen von Kündigungen sollten immer durch einen Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherzustellung) oder per Einschreiben mit Rückschein (Einschreiben mit Rückschein) erfolgen, um genaue Zustelldaten nachweisen zu können.
  • Schriftformerfordernis einhalten: Vereinbaren Sie niemals mündliche Änderungen am Mietvertrag; sichern Sie diese immer schriftlich ab, um zu verhindern, dass der gesamte befristete Vertrag zu einem unbefristeten wird.

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