Gewerbliches Räumungsverfahren in Hessen: Ablauf und Fristen

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Leitfaden für Vermieter zum gewerblichen Räumungsverfahren in Hessen. Erfahren Sie mehr über Kündigungsfristen, Räumungsklagen und Besonderheiten beim Pfandrecht.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Kündigungsfrist
ca. 6 Monate (gesetzlich)
Fristlose Kündigung
Bei 2 Monatsmieten Rückstand
Gerichtsebene
Landgericht (bei Streitwert > 5.000 €)

Das Räumungsverfahren bei Gewerbeimmobilien in Hessen ist deutlich weniger durch Mieterschutzvorschriften begrenzt als im Wohnraumbereich. Dennoch erfordert die Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses und die anschließende Räumung eine präzise Einhaltung formaler und prozessualer Schritte, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Ablauf der gewerblichen Räumung in Hessen in hesse

1

Zustellung der Kündigung

Schriftliche Kündigung durch Boten oder Gerichtsvollzieher zur Beweissicherung.

2

Räumungsaufforderung

Fristsetzung zur geordneten Übergabe der Flächen.

3

Klageerhebung

Einreichen der Räumungsklage (Anwaltszwang vor dem Landgericht).

4

Vollstreckungstitel

Erhalt des rechtskräftigen Urteils oder Räumungsvergleichs.

5

Zwangsräumung

Durchführung durch den Gerichtsvollzieher (oft als Berliner Räumung).

Beendigung des Mietverhältnisses

Im hessischen Gewerbemietrecht wird primär zwischen zwei Vertragsarten unterschieden:

Befristete Verträge (Festlaufzeit)

Die meisten gewerblichen Verträge in Frankfurt oder Wiesbaden haben eine feste Laufzeit (z. B. 5 oder 10 Jahre).

  • Diese enden automatisch mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag explizit vereinbart wurde.

Unbefristete Verträge

Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Frist des § 580a BGB:

  • Kündigung bis zum 3. Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres.

Außerordentliche fristlose Kündigung

Der häufigste Grund für eine Räumung in Hessen ist der Zahlungsverzug.

  • Voraussetzung: Der Mieter ist mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten oder einem erheblichen Teil davon im Rückstand.
  • Besonderheit: Im Gewerbe gibt es keine „Heilungschance“. Das bedeutet: Selbst wenn der Mieter nach der Kündigung zahlt, bleibt die Kündigung wirksam (anders als im Wohnraumrecht).

Das gerichtliche Verfahren

Wenn der Mieter nach Vertragsende nicht freiwillig räumt, ist Eigenmacht (z. B. Schlössertausch durch den Vermieter) streng verboten. Sie müssen Klage beim zuständigen Gericht einreichen.

  • Zuständigkeit: Bei Gewerbemieten liegt der Streitwert (Jahresmiete) meist über 5.000 €, sodass das Landgericht (z. B. LG Frankfurt) zuständig ist.
  • Prozessdauer: In Hessen müssen Vermieter mit einer Verfahrensdauer von 6 bis 18 Monaten rechnen.

Vollstreckung und Vermieterpfandrecht

Um Kosten zu sparen, wird in Hessen häufig die „Berliner Räumung“ durchgeführt:

  • Der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter lediglich aus dem Besitz und tauscht die Schlösser.
  • Der Vermieter macht sein Vermieterpfandrecht an den im Objekt befindlichen Gegenständen (Büromöbel, Maschinen) des Mieters geltend, um offene Forderungen zu sichern.

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