Mietrückstände und Schonfristen bei Wohnraummiete in Hessen
Regelungen für verspätete Mietzahlungen in Hessen. Informationen zu gesetzlichen Verzugszinsen, Schonfristen und wann Zahlungsverzug einen Kündigungsgrund darstellt.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.
Verspätete Mietzahlungen sind in Hessen eine ernste Angelegenheit, die durch die strengen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt werden, das seit dem 1. Januar 1900 in Kraft ist. Während Zahlungsverzug die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung eröffnet, sieht das Gesetz eine standardisierte Schonfrist vor und begrenzt die "Strafen", die ein Vermieter erheben kann, um die Ausbeutung von Mietern zu verhindern.
Mietrückstände sind eine der häufigsten Herausforderungen für Vermieter in Hessen. Das deutsche Recht definiert klar, wann der Verzug beginnt, welche Kosten geltend gemacht werden können und wann eine fristlose Kündigung zulässig ist. Dieser Leitfaden bietet einen praktischen Überblick.
Verzugsregeln auf einen Blick
1. Mietfälligkeit und Verzug
Mietfälligkeit
ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig (BGB § 556b Abs. 1).
Samstage zählen für diese Berechnung nicht als Werktage; Sonntage und Feiertage ebenfalls nicht.
Automatischer Verzug
Im Gegensatz zu vielen anderen Verpflichtungen tritt der Mietverzug automatisch ein, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin eingegangen ist – eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich (BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1).
Die kalendermäßig bestimmte Fälligkeit ist ausreichend.
2. Verzugszinsen
Ab dem Zeitpunkt des Verzugs können Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr verlangen (BGB § 288 Abs. 1). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst.
Beispielrechnung
Bei einem Basiszinssatz von 2,27 % (Jan-Juni 2025) beträgt der Verzugszins 7,27 % p.a.
Bei einem Rückstand von 1.000 € ergibt dies etwa 6,06 € pro Monat an Zinsen.
3. Mahngebühren und Inkassokosten
Mahngebühren
- Die erste Mahnung ist in der Regel kostenlos (da der Verzug bereits automatisch eingetreten ist)
- Ab der zweiten Mahnung können Vermieter angemessene Gebühren verlangen – Gerichte akzeptieren in der Regel 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung
- Überhöhte Pauschalgebühren (z.B. 25 € pro Mahnung) sind unwirksam
Beauftragt der Vermieter aufgrund des Mietverzugs einen Rechtsanwalt, können die vorgerichtlichen Anwaltskosten als Verzugsschaden (BGB § 280) geltend gemacht werden, berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Streitigkeiten über Mietrückstände und Mahngebühren bei Wohnraummietverhältnissen fallen unabhängig vom Streitwert in die ausschließliche Zuständigkeit des örtlichen Amtsgerichts (§ 23 Nr. 2 a GVG).
4. Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands
Voraussetzungen (BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3)
Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter:
- Mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil davon für zwei aufeinanderfolgende Monate im Rückstand ist (wobei ein nicht unerheblicher Teil die Miete für einen Monat nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB übersteigt), oder
- Über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten einen Rückstand angesammelt hat, der mindestens zwei Monatsmieten entspricht
Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich für eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands.
Nachzahlung zur Abwendung der Kündigung (Schonfristzahlung, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB)
Der Mieter kann die fristlose Kündigung abwenden, indem er alle Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage durch das zuständige Amtsgericht vollständig begleicht. Dieses Recht besteht nur einmal innerhalb von zwei Jahren.
Wichtig: Spricht der Vermieter gleichzeitig eine ordentliche (hilfsweise) Kündigung wegen Mietrückstands aus, wird diese durch die Nachzahlung nicht unwirksam. Diese Doppelstrategie wird Vermietern dringend empfohlen.
5. Vertragliche Regelungen zu Mahngebühren
Zulässige Klauseln
- Angemessene pauschale Mahngebühren (2,50–5,00 € ab der 2. Mahnung)
- Verweis auf gesetzliche Verzugszinsen
Unwirksame Klauseln
- Vertragsstrafen für verspätete Mietzahlung (unverhältnismäßig, unwirksam nach allgemeinem Vertragsrecht)
- Überhöhte Mahngebühren (z.B. 25 € oder mehr)
- Zusätzliche „Bearbeitungsgebühren“ für verspätete Zahlung
- Verzugszinsen über dem gesetzlichen Satz
Best Practices für Vermieter
- Zahlungseingänge prüfen am 3. Werktag jedes Monats
- Eine freundliche Zahlungserinnerung senden, auch wenn rechtlich nicht erforderlich
- Jeden Rückstand sorgfältig dokumentieren mit Datum und Beträgen
- Sowohl fristlose als auch hilfsweise ordentliche Kündigung gleichzeitig bei erheblichen Rückständen aussprechen
- Verzugszinsen korrekt berechnen unter Verwendung des aktuellen Basiszinssatzes
- Unwirksame Klauseln vermeiden bezüglich Strafen oder überhöhter Mahngebühren
Landager unterstützt Sie mit automatischen Zahlungseingangsprüfungen, Verzugserinnerungen und korrekten Verzugszinsberechnungen.
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