Mietrückstände und Schonfristen bei Wohnraummiete in Hessen

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Regelungen für verspätete Mietzahlungen in Hessen. Informationen zu gesetzlichen Verzugszinsen, Schonfristen und wann Zahlungsverzug einen Kündigungsgrund darstellt.

Melvin Prince
5 Min. Lesezeit
Verifiziert May 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.

Verspätete Mietzahlungen sind in Hessen eine ernste Angelegenheit, die durch die strengen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt werden, das seit dem 1. Januar 1900 in Kraft ist. Während Zahlungsverzug die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung eröffnet, sieht das Gesetz eine standardisierte Schonfrist vor und begrenzt die "Strafen", die ein Vermieter erheben kann, um die Ausbeutung von Mietern zu verhindern.

Mietrückstände sind eine der häufigsten Herausforderungen für Vermieter in Hessen. Das deutsche Recht definiert klar, wann der Verzug beginnt, welche Kosten geltend gemacht werden können und wann eine fristlose Kündigung zulässig ist. Dieser Leitfaden bietet einen praktischen Überblick.

Verzugsregeln auf einen Blick

AspektRegelGesetz
MietfälligkeitBis zum 3. Werktag eines jeden Monats (im Voraus). Samstag ist kein Werktag.BGB § 556b (1)
VerzugseintrittAutomatisch bei Nichtzahlung zum FälligkeitsterminBGB § 286 (2) Nr. 1
Verzugszinsen5 Prozentpunkte über dem BasiszinssatzBGB § 288 (1)
MahngebührenAngemessen, ca. 2,50–5,00 € ab der 2. MahnungRechtsprechung
Fristlose KündigungBei 2 Monatsmieten Rückstand (oder >1 Monat bei 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen)BGB § 543 (2) Nr. 3, § 569 (3) Nr. 1

1. Mietfälligkeit und Verzug

Mietfälligkeit

ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig (BGB § 556b Abs. 1).

Samstage zählen für diese Berechnung nicht als Werktage; Sonntage und Feiertage ebenfalls nicht.

Automatischer Verzug

Im Gegensatz zu vielen anderen Verpflichtungen tritt der Mietverzug automatisch ein, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitstermin eingegangen ist – eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich (BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1).

Die kalendermäßig bestimmte Fälligkeit ist ausreichend.

2. Verzugszinsen

Ab dem Zeitpunkt des Verzugs können Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr verlangen (BGB § 288 Abs. 1). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst.

Beispielrechnung

Bei einem Basiszinssatz von 2,27 % (Jan-Juni 2025) beträgt der Verzugszins 7,27 % p.a.

Bei einem Rückstand von 1.000 € ergibt dies etwa 6,06 € pro Monat an Zinsen.

3. Mahngebühren und Inkassokosten

Mahngebühren

  • Die erste Mahnung ist in der Regel kostenlos (da der Verzug bereits automatisch eingetreten ist)
  • Ab der zweiten Mahnung können Vermieter angemessene Gebühren verlangen – Gerichte akzeptieren in der Regel 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung
  • Überhöhte Pauschalgebühren (z.B. 25 € pro Mahnung) sind unwirksam

Beauftragt der Vermieter aufgrund des Mietverzugs einen Rechtsanwalt, können die vorgerichtlichen Anwaltskosten als Verzugsschaden (BGB § 280) geltend gemacht werden, berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Streitigkeiten über Mietrückstände und Mahngebühren bei Wohnraummietverhältnissen fallen unabhängig vom Streitwert in die ausschließliche Zuständigkeit des örtlichen Amtsgerichts (§ 23 Nr. 2 a GVG).

4. Fristlose Kündigung wegen Mietrückstands

Voraussetzungen (BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3)

Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter:

  • Mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil davon für zwei aufeinanderfolgende Monate im Rückstand ist (wobei ein nicht unerheblicher Teil die Miete für einen Monat nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB übersteigt), oder
  • Über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten einen Rückstand angesammelt hat, der mindestens zwei Monatsmieten entspricht

Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich für eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands.

Nachzahlung zur Abwendung der Kündigung (Schonfristzahlung, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB)

Der Mieter kann die fristlose Kündigung abwenden, indem er alle Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage durch das zuständige Amtsgericht vollständig begleicht. Dieses Recht besteht nur einmal innerhalb von zwei Jahren.

Wichtig: Spricht der Vermieter gleichzeitig eine ordentliche (hilfsweise) Kündigung wegen Mietrückstands aus, wird diese durch die Nachzahlung nicht unwirksam. Diese Doppelstrategie wird Vermietern dringend empfohlen.

5. Vertragliche Regelungen zu Mahngebühren

Zulässige Klauseln

  • Angemessene pauschale Mahngebühren (2,50–5,00 € ab der 2. Mahnung)
  • Verweis auf gesetzliche Verzugszinsen

Unwirksame Klauseln

  • Vertragsstrafen für verspätete Mietzahlung (unverhältnismäßig, unwirksam nach allgemeinem Vertragsrecht)
  • Überhöhte Mahngebühren (z.B. 25 € oder mehr)
  • Zusätzliche „Bearbeitungsgebühren“ für verspätete Zahlung
  • Verzugszinsen über dem gesetzlichen Satz

Best Practices für Vermieter

  1. Zahlungseingänge prüfen am 3. Werktag jedes Monats
  2. Eine freundliche Zahlungserinnerung senden, auch wenn rechtlich nicht erforderlich
  3. Jeden Rückstand sorgfältig dokumentieren mit Datum und Beträgen
  4. Sowohl fristlose als auch hilfsweise ordentliche Kündigung gleichzeitig bei erheblichen Rückständen aussprechen
  5. Verzugszinsen korrekt berechnen unter Verwendung des aktuellen Basiszinssatzes
  6. Unwirksame Klauseln vermeiden bezüglich Strafen oder überhöhter Mahngebühren

Landager unterstützt Sie mit automatischen Zahlungseingangsprüfungen, Verzugserinnerungen und korrekten Verzugszinsberechnungen.

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Wie Landager hilft

Landager verfolgt Mietvertragskonditionen, Compliance-Warnungen und regionale Gesetzesänderungen – so bleiben Sie mühelos mit den hessischen Vorschriften konform.

Häufig gestellte Fragen

Welche Regeln gelten für Verzugszinsen und Mahngebühren in Hessen?

Hessen hat spezifische Regeln bezüglich Mahngebühren und Strafen bei Mietrückständen. Diese können obligatorische Schonfristen, Obergrenzen für Gebührenbeträge und Beschränkungen für Zinsforderungen umfassen. Prüfen Sie sowohl die regionalen als auch die deutschen nationalen Vorschriften auf die anwendbaren Regeln.

Was sind die wesentlichen mietrechtlichen Bestimmungen in Hessen?

Hessen verfügt über einige der komplexesten Mietvorschriften in Deutschland, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet. Vermieter müssen landesrechtliche Verordnungen (Mietschutzverordnung) beachten, die zusätzliche Schutzbestimmungen über das nationale BGB hinaus vorsehen. Dieser Leitfaden behandelt die wesentlichen Compliance-Anforderungen für Immobilieneigentümer und Vermieter.

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Wie gestaltet sich der Räumungsprozess für Vermieter in Hessen?

Der Räumungsprozess in Hessen erfordert, dass Vermieter formelle rechtliche Verfahren einhalten, die sowohl durch regionales als auch durch nationales Recht festgelegt sind. Gültige Gründe sind in der Regel Mietrückstände, Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf des Vermieters. Vermieter müssen eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung aussprechen, erforderliche Fristen zur Mängelbeseitigung einräumen und gegebenenfalls einen gerichtlichen Räumungstitel erwirken.

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Welche Regeln gelten für Mieterhöhungen in Hessen?

In Hessen gelten spezifische Regeln für den Zeitpunkt und die Art und Weise von Mieterhöhungen, die unter anderem Obergrenzen für den Erhöhungsprozentsatz, Mindestkündigungsfristen und Beschränkungen der Häufigkeit umfassen können. Diese Regeln können von den nationalen Standards abweichen, weshalb Vermieter die regionalen Vorschriften prüfen müssen.

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Welche Regeln gelten für die Mietkaution in Hessen?

Die Kautionsregeln in Hessen bestimmen, wie hoch die Kaution sein darf, wie sie verwahrt oder geschützt werden muss und welche Fristen für die Rückzahlung nach Ende des Mietverhältnisses gelten. Vermieter müssen bei Abzügen eine detaillierte Aufstellung vorlegen und alle regionalen sowie nationalen gesetzlichen Fristen einhalten.

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Was sind die zwingenden Anforderungen an Mietverträge in Hessen?

Mietverträge für Immobilien in Hessen müssen sowohl dem regionalen als auch dem deutschen nationalen Recht entsprechen. Zu den erforderlichen Elementen gehören in der Regel die Namen beider Parteien, die Objektbeschreibung, die Miethöhe und Zahlungsbedingungen, Einzelheiten zur Kaution, die Mietdauer sowie die Verteilung der Instandhaltungspflichten.

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Welche Instandhaltungspflichten haben Vermieter in Hessen?

Vermieter in Hessen sind verpflichtet, Mietobjekte in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten und sicherzustellen, dass die Bausubstanz, die Sanitär- und Elektroinstallationen sowie wesentliche Versorgungsleistungen ordnungsgemäß funktionieren. Hessische Landesgesetze können über den nationalen Standard hinausgehende Anforderungen stellen.

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Welche Offenlegungspflichten haben Vermieter in Hessen?

Vermieter in Hessen müssen potenziellen Mietern vor Unterzeichnung des Mietvertrags relevante Informationen über das Objekt offenlegen. Zu den erforderlichen Offenlegungen können bekannte Mängel, Umweltgefahren, frühere Schäden sowie alle Bedingungen gehören, die die Nutzung des Objekts durch den Mieter beeinträchtigen, in Übereinstimmung mit regionalem und nationalem Recht.

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