Zahlungsverzug und Mahngebühren in Hessen

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Leitfaden für Vermieter zum Umgang mit Mietrückständen in Hessen. Erfahren Sie mehr über Verzugszinsen, Mahnkosten und rechtliche Konsequenzen.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Fälligkeit
3. Werktag des Monats
Verzugszins
5 % über Basiszinssatz
Mahngebühr
Nur tatsächlich entstandene Kosten

Wenn die Miete in Hessen nicht pünktlich eingeht, gerät der Mieter automatisch in Verzug. Vermieter müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mahngebühren und Zinsen kennen, um rechtssicher zu mahnen und bei dauerhaften Rückständen die notwendigen Konsequenzen (z. B. Kündigung) zu ziehen.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Wann tritt der Zahlungsverzug ein?

Das Gesetz ist hier eindeutig:

  • Fälligkeit: Die Miete muss spätestens am dritten Werktag des Monats im Voraus beim Vermieter eingegangen sein (§ 556b Abs. 1 BGB).
  • Automatischer Verzug: Da der Termin kalendermäßig bestimmt ist, bedarf es keiner Mahnung. Der Mieter gerät am darauffolgenden Werktag (in der Regel am 4. Werktag) automatisch in Verzug.

2. Berechnung von Verzugszinsen

Vermieter in Hessen können Zinsen geltend machen:

  • Höhe: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  • Basis: Die Zinsen werden pro Tag des Verzugs auf die Bruttowarmmiete berechnet.
  • Nutzen: Dies dient als Entschädigung für den Zinsverlust des Vermieters.

3. Zulässige Mahnkosten

Bei Mahngebühren ist in Hessen die strenge Rechtsprechung des BGH maßgeblich:

  • Personal- und Verwaltungskosten: Dürfen nicht auf den Wohnraummieter umgelegt werden.
  • Sachkosten: Erstattungsfähig sind Porto (z. B. für ein Einwurf-Einschreiben) und Materialkosten (Papier, Briefumschlag).
  • Übliche Beträge: Anerkannt werden meist Beträge zwischen 1,00 € und 2,50 € pro Mahnschreiben.

4. Kündigungsrecht bei Mietrückstand

Zahlungsverzug ist einer der häufigsten Kündigungsgründe in hessischen Städten wie Frankfurt oder Kassel:

  • Fristlose Kündigung: Bei einem Rückstand von zwei vollen Monatsmieten oder einem erheblichen Teil der Miete über zwei Monate hinweg (§ 543 BGB).
  • Ordentliche Kündigung: Bei wiederholter, unpünktlicher Zahlung trotz vorheriger Abmahnung (§ 573 BGB).

5. Handlungsempfehlungen für Vermieter

  1. Zahlungseingang prüfen: Direkt nach dem 3. Werktag den Kontostand abgleichen.
  2. Schnelle Reaktion: Kontaktieren Sie den Mieter zeitnah (z.B. per E-Mail oder Anruf) – oft handelt es sich um ein Versehen.
  3. Formelle Mahnung: Bleibt die Zahlung aus, senden Sie ein schriftliches Mahnschreiben mit Fristsetzung und weisen Sie auf die rechtlichen Folgen hin.

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