Mahngebühren & Verzugszinsen in NRW: Leitfaden für Vermieter

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Mahngebühren, Verzugszinsen und Inkassoverfahren bei überfälligen Mietzahlungen in NRW, Deutschland: Was Vermieter rechtlich durchsetzen können.

Melvin Prince
4 Min. Lesezeit
Verifiziert May 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.

Das deutsche Mietrecht, das seit dem 1. Januar 1900 durch das bundesweite Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird, enthält keine spezifischen Bestimmungen zu Mahngebühren für Wohnraummietverträge. Stattdessen gelten die allgemeinen BGB-Regelungen zum Schuldnerverzug und zu Verzugszinsen. Vermieter in Nordrhein-Westfalen müssen diese gesetzlichen Grenzen einhalten, um sicherzustellen, dass Inkassoverfahren rechtlich durchsetzbar sind.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Wann befindet sich der Mieter in Verzug?

SituationVerzugseintritt
Miete mit festem FälligkeitstagAutomatisch am Tag nach der Fälligkeit
Keine Mahnung erforderlich (Kalendertag)§§ 286(2) Nr. 1, 556b(1) BGB
Kein vereinbarter FälligkeitstagErst nach förmlicher Mahnung (§ 286(1) BGB)

Gemäß § 556b(1) BGB ist die Miete bis zum dritten Werktag des Monats fällig. Zahlt der Mieter bis zu diesem Datum nicht, befindet er sich automatisch in Verzug – eine gesonderte Mahnung ist nicht erforderlich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 291/09) wird der Samstag bei der Berechnung dieser Dreitagesfrist nicht als Werktag gezählt.

Gesetzliche Verzugszinsen

Der Vermieter kann bei Zahlungsverzug Verzugszinsen geltend machen:

SchuldnerVerzugszinssatzRechtsgrundlage
Verbraucher (Mieter)Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte§ 288(1) BGB

Zum 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Basiszinssatz 1,27 %. Für Wohnraummieter ergibt sich daraus ein Verzugszinssatz von 6,27 % p.a. (Stand Mai 2026).

Mahngebühren: Was ist zulässig

Pauschale Mahngebühren in Mietverträgen sind nur gültig, wenn sie den tatsächlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen (§ 309 Nr. 5 BGB).

GebührenartTypischer BetragDurchsetzbarkeit
Sachkosten1–3 €Zulässig (Porto, Papier, Toner)
Verwaltungsaufwand0 €Nicht erstattungsfähig (BGH VIII ZR 285/15)
RücklastschriftgebührTatsächliche BankkostenZulässig (nachgewiesene Kosten)

Vermieter können nur Ersatz für Sachkosten (z. B. Papier, Toner, Porto) verlangen. Kosten für den eigenen Verwaltungsaufwand oder die Arbeitszeit des Vermieters sind rechtlich nicht erstattungsfähig (BGH VIII ZR 285/15). Pauschalen, die den tatsächlichen Sachaufwand übersteigen, können für unwirksam erklärt werden.

Konsequenzen bei Zahlungsverzug

Fristlose Kündigung

Gemäß § 543(2) Nr. 3 BGB kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter:

  • Mit der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine in einem Betrag in Höhe von mehr als einer Monatsmiete in Rückstand ist, oder
  • Über einen längeren Zeitraum Rückstände in Höhe von insgesamt zwei Monatsmieten angesammelt hat.

Heilungsrecht des Mieters: Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen wird unwirksam, wenn der Mieter alle Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleicht (Schonfristzahlung, § 569(3) Nr. 2 BGB).

Schadensersatz

Zusätzlich zu den Verzugszinsen kann der Vermieter Ersatz für nachweisbare Schäden verlangen:

  • Anwaltskosten für Mahnschreiben
  • Gerichtskosten für Mahnbescheide
  • Angemessene Inkassokosten

Empfohlenes Inkassoverfahren

Ein strukturierter Mahnprozess ist wichtig für spätere rechtliche Schritte:

  1. Erste Mahnung — schriftlich, mit Fristsetzung (z. B. 5–7 Tage)
  2. Zweite Mahnung — schriftlich, mit Androhung weiterer Schritte
  3. Fristlose Kündigung (bei ausreichendem Rückstand) + Räumungsaufforderung
  4. Gerichtlicher Mahnbescheid oder Räumungsklage

Best Practices für Vermieter

  • Vereinbaren Sie ein SEPA-Lastschriftmandat — dies reduziert das Risiko von verspäteten Zahlungen erheblich.
  • Dokumentieren Sie die Zahlungshistorie — erforderlich für spätere Kündigungs- und Räumungsverfahren.
  • Versenden Sie Mahnungen immer schriftlich und mit Zustellnachweis (z. B. per Einschreiben).
  • Zögern Sie Räumungsverfahren nicht zu lange hinaus — jeder Monat Rückstand erhöht das finanzielle Risiko.
  • Legen Sie Mahngebühren klar im Mietvertrag fest (stellen Sie sicher, dass diese auf Sachkosten begrenzt sind).

Landager hilft Vermietern, Zahlungen zu überwachen, automatisierte Mahnungen zu versenden und Mietrückstände zentral zu verfolgen.

Quellen & offizielle Referenzen

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