Mieterhöhungen in Thüringen: Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen
Leitfaden für Vermieter zur Mieterhöhung in Thüringen. Erfahren Sie mehr über die Mietpreisbremse in Erfurt und Jena sowie Modernisierungsumlagen.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Mieterhöhungen in Thüringen unterliegen einer Kombination aus bundesweiten BGB-Regelungen und spezifischen Landesverordnungen. Während in weiten Teilen des Landes die Standardgrenzen gelten, unterliegen Vermieter in den Ballungsräumen Erfurt und Jena strengeren Vorgaben durch die Mietpreisbremse und eine abgesenkte Kappungsgrenze.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
1. Neuvermietung (Mietpreisbremse)
In Erfurt und Jena darf die Miete bei einem Mieterwechsel die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal 10 % übersteigen (§ 556d BGB).
- Auskunftspflicht: Vermieter müssen den neuen Mieter bereits vor Vertragsabschluss schriftlich informieren, falls sie eine höhere Miete aufgrund einer Ausnahme (z.B. Vormiete oder Modernisierung) verlangen.
- Folge bei Verstoß: Mieter können zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
2. Anpassung im laufenden Vertrag (§ 558 BGB)
Vermieter können die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen.
- Begründung: Durch qualifizierte Mietspiegel (in Erfurt und Jena verfügbar) oder durch Benennung von drei Vergleichswohnungen.
- Wartefrist: Eine Erhöhung ist frühestens 15 Monate nach der letzten Anpassung (oder dem Einzug) zulässig.
3. Die Kappungsgrenze in Thüringen
Die Kappungsgrenze begrenzt den Anstieg der Miete innerhalb von drei Jahren.
- In Erfurt und Jena: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 15 % steigen.
- Restliches Bundesland: Hier gilt die Standardgrenze von 20 %.
4. Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)
Investitionen in den Wohnwert (z.B. energetische Sanierung) können umgelegt werden:
- Umlage: Jährlich können 8 % der Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen werden.
- Kosten-Kappung: Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren durch Modernisierungen um maximal 3 €/m² steigen (bei Mieten unter 7 €/m² maximal 2 €/m²).
5. Form und Zustimmung
Jedes Mieterhöhungsverlangen muss:
- Schriftlich an alle im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet sein.
- Die konkrete Begründung (z.B. Auszug aus dem Erfurter Mietspiegel) enthalten.
- Die Mieter zur Zustimmung bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang auffordern.
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Quellen & offizielle Referenzen
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