Gewerbliche Mietkautionen in Bremen: Beträge, Grenzen und Rückgabe
Ein Leitfaden für Vermieter zu gewerblichen Mietkautionen in Bremen: Keine gesetzliche Begrenzung, Bankbürgschaften, Barkautionen und flexible Rückgaberegeln.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.
Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht gelten die strengen Vorschriften für Mietkautionen (Mietsicherheiten) gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – dem seit dem 1. Januar 1900 geltenden Hauptgesetz – nicht für gewerbliche Mietverträge. In Bremen dominiert der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es gewerblichen Vermietern ermöglicht, wesentlich höhere Kautionen zu verlangen und verschiedene Finanzinstrumente zur Sicherung ihrer Immobilien einzusetzen.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Keine gesetzliche Höchstgrenze
Gemäß § 551 BGB (der ausschließlich für Wohnraummietverträge gilt) sind Kautionen auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Diese Regelung gilt nicht für gewerbliche Mietverträge.
Gewerbliche Vermieter verlangen oft höhere Kautionen – häufig zwischen 3 und 6 Bruttomonatsmieten – insbesondere wenn die Immobilie umfangreiche Ein- oder Umbauten für das spezifische Geschäft erfordert.
Arten von Mietsicherheiten
Da gewerbliche Kautionen erhebliche Summen erreichen können, kann die Bindung von Bargeld die Liquidität eines Mieters stark beeinträchtigen.
Folglich sind im Gewerbeimmobilienbereich alternative Sicherheiten weit verbreitet:
1. Bankbürgschaft
Die häufigste Form der gewerblichen Sicherheit. Die Bank des Mieters stellt dem Vermieter eine Bürgschaft aus. Kommt der Mieter mit der Miete in Verzug oder verursacht Schäden, kann der Vermieter die Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ in Anspruch nehmen. Dies schützt den Cashflow des Mieters und bietet dem Vermieter gleichzeitig eine hohe institutionelle Sicherheit.
2. Barkaution (Überweisung)
Eine direkte Barüberweisung an den Vermieter. Anders als im Wohnraummietrecht ist der Vermieter nicht gesetzlich verpflichtet, die gewerbliche Kaution auf einem separaten, insolvenzfesten Konto zu halten, noch muss sie zwingend Zinsen abwerfen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt. Die bewährte Praxis (und eine starke Verhandlungsposition des Mieters) sieht jedoch oft vor, wohnrechtliche Schutzmaßnahmen nachzubilden.
3. Konzernbürgschaft
Ist der Mieter eine Tochtergesellschaft eines größeren Konzerns, kann die Muttergesellschaft eine Bürgschaft für die Verpflichtungen der Tochtergesellschaft ausstellen.
Rückgabe der Mietkaution
So wie es keine gesetzliche Höchstgrenze gibt, gibt es auch keine strikte gesetzliche Frist für die Rückgabe einer gewerblichen Mietkaution.
- Angemessene Prüfungsfrist: Deutsche Gerichte erkennen an, dass gewerbliche Vermieter Zeit benötigen, um Schäden zu bewerten und komplexe Nebenkostenabrechnungen am Ende eines Mietverhältnisses abzuschließen. Eine Prüfungsfrist von 6 Monaten wird von Bremer Gerichten (Amtsgericht oder Landgericht Bremen) im Allgemeinen als akzeptabel angesehen.
- Teileinbehalt für Nebenkosten: Ist die endgültige Betriebskostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) noch offen, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution (üblicherweise das 1- bis 2-fache der jährlichen Nebenkostenvorauszahlung) einbehalten, bis die Abrechnung abgeschlossen ist.
- Rückgabe der Bankbürgschaft: Wurde eine Bankbürgschaft verwendet, übergibt der Vermieter dem Mieter einfach die physische Bürgschaftsurkunde zurück, wodurch die Bank offiziell von ihrer Verpflichtung entbunden wird.
Best Practices für die gewerbliche Übergabe
- Sorgfältiges Übergabeprotokoll (Übergabeprotokoll): Da gewerbliche Räume stärkerer Abnutzung unterliegen – und oft vom Mieter installierte Einbauten umfassen – ist ein detailliertes, von beiden Parteien unterzeichnetes Übergabeprotokoll erforderlich, um Kautionsstreitigkeiten vorzubeugen.
- „Besenrein“ definieren: Legen Sie im Mietvertrag explizit fest, in welchem Zustand die Immobilie zurückzugeben ist, insbesondere hinsichtlich der Entfernung schwerer gewerblicher Installationen oder Beschilderungen.
- Explizite Vertragsklauseln: Verlassen Sie sich niemals auf die Standardregeln des BGB. Definieren Sie explizit die Kautionshöhe, die akzeptablen Formen (z.B. die Angabe einer „unbedingten, unwiderruflichen Bankbürgschaft auf erstes Anfordern“) und die Bedingungen für deren Inanspruchnahme.
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