Mietrecht in Bremen: Ein Leitfaden für Vermieter
Umfassender Überblick über das bayerische Mietrecht in Bremen (de): Mietpreisbremse, Kautionen, Kündigungsschutz und Reparaturpflichten.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Das Mietrecht im Bundesland Bremen basiert auf dem bundesweit gültigen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wird jedoch durch spezifische Landesverordnungen der Freien Hansestadt Bremen ergänzt. Insbesondere in der Stadt Bremen gelten strenge Regeln zum Mieterschutz, um den Wohnungsmarkt stabil zu halten.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Die wichtigsten Mietgesetze in Bremen
Vermieter in Bremen (Stadt und Bremerhaven) müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen, um rechtssicher zu agieren.
1. Mietkautionen in Bremen
Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter. Es gelten die bundesweiten Standards:
- Maximal drei Nettokaltmieten.
- Mieter darf in drei Raten zahlen.
- Anlage auf einem getrennten Treuhandkonto zum marktüblichen Zinssatz.
Weitere Details unter Mietkautionen in Bremen.
2. Mietpreisbremse und Vergleichsmiete
In der Stadt Bremen wurde die Mietpreisbremse verlängert. Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zur Ermittlung ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Bremen (2024) heranzuziehen. Bremerhaven ist derzeit nicht von der Mietpreisbremse betroffen.
Erfahren Sie mehr unter Mieterhöhungen in Bremen.
3. Kündigungsschutz und Räumung
Ein Mietverhältnis kann nur aus berechtigtem Interesse (z. B. Eigenbedarf oder Pflichtverletzung) gekündigt werden. In Bremen ist das Verfahren aufgrund der Gerichtsbelastung oft zeitintensiv.
- Ordentliche Kündigung: Fristen von 3 bis 9 Monaten für den Vermieter.
- Fristlose Kündigung: Bei Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten möglich.
Details zum Räumungsverfahren in Bremen.
4. Instandhaltungspflichten
Der Vermieter ist verpflichtet, die Substanz und Technik (Heizung, Fenster) funktionsfähig zu halten. Kleinreparaturen können bis zu einer gewissen Summe (meist 75–100 €) vertraglich auf den Mieter übertragen werden, sofern eine wirksame Klausel vorliegt.
Weitere Infos unter Instandhaltungspflichten in Bremen.
5. Bremisches Wohnraumschutzgesetz (BremWRG)
Das Wohnraumschutzgesetz gibt der Stadt Bremen die Möglichkeit, bei erheblichen Mängeln oder Zweckentfremdung (z. B. Leerstand über 6 Monate) einzugreifen. Vermieter müssen sicherstellen, dass Wohnraum nicht zweckentfremdet wird.
Wie Landager hilft
Landager unterstützt Vermieter in Bremen bei der Einhaltung aller Fristen, der korrekten Dokumentation von Mängeln und der rechtssicheren Gestaltung von Mieterhöhungen auf Basis des aktuellen Mietspiegels.
Quellen & offizielle Referenzen
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