Anforderungen an Wohnraummietverträge in Bremen
Leitfaden für Vermieter zu Mietvertragsanforderungen in Bremen. Erfahren Sie mehr über Schriftform, zwingende Klauseln und den Bremer Mietspiegel.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Ein rechtssicherer Mietvertrag ist für Vermieter in Bremen die wichtigste Grundlage. Aufgrund der starken Mieterschutzrechte in der Stadt Bremen und der umfangreichen Rechtsprechung des BGH zu unwirksamen Klauseln sollten Standardverträge regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Formvorschriften und Schriftform (§ 550 BGB)
In Bremen sollten Mietverträge grundsätzlich schriftlich abgeschlossen werden.
- Wahrnehmung: Mündliche Verträge sind zwar gültig, gelten aber immer als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Schriftformerfordernis: Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen schriftlich gefasst sein. Andernfalls sind sie jederzeit ordentlich kündbar.
- Originalunterschrift: Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen das Dokument handschriftlich unterzeichnen.
Wesentliche Bestandteile des Vertrags
Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, sollte der Mietvertrag in Bremen folgende Punkte präzise regeln:
- Vertragsparteien: Genaue Bezeichnung aller Mieter und Vermieter.
- Mietobjekt: Beschreibung der Räume, inklusive Keller, Dachboden oder Stellplätzen.
- Mietbeginn und Dauer: Startdatum und Angabe, ob unbefristet oder (mit gesetzlichem Grund) befristet.
- Miete und Nebenkosten: Klare Angabe der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlungen gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV).
- Mietkaution: Vereinbarung über die Höhe (max. 3 Kaltmieten).
- Hausordnung: Verweis auf die geltenden Regeln zum Zusammenleben.
Klauselkontrolle: Was ist unwirksam?
Viele Klauseln in älteren Berliner oder Bremer Standardverträgen sind durch die BGH-Rechtsprechung unwirksam geworden:
Wichtig: Ist eine Klausel unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Dies führt meist dazu, dass der Vermieter die Last (z. B. das Streichen) alleine tragen muss.
Besonderheit: Zeitmietverträge (§ 575 BGB)
Eine Befristung ist in Bremen nur zulässig, wenn bei Vertragsschluss ein anerkannter Grund (z. B. Eigenbedarf oder geplanter Abriss) vorliegt und dieser im Vertrag schriftlich festgehalten wird.
Wohnungsgeberbestätigung
Vermieter in Bremen sind gesetzlich verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug eine Bestätigung für das Einwohnermeldeamt auszustellen.
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