Mieterhöhungen in Bremen: Kappungsgrenze und Mietspiegel
Leitfaden für Vermieter zur Mieterhöhung in Bremen. Erfahren Sie mehr über den qualifizierten Mietspiegel 2024, die 15% Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Eine Mieterhöhung in der Freien Hansestadt Bremen erfordert die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Seit Januar 2024 verfügt die Stadt Bremen wieder über einen qualifizierten Mietspiegel, der Vermietern eine rechtssichere Grundlage für Anpassungen bietet, aber gleichzeitig klare Obergrenzen setzt.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
1. Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
In der Stadt Bremen ist der qualifizierte Mietspiegel 2024 das wichtigste Instrument für Mieterhöhungen.
- Vermieter müssen bei einem Erhöhungsverlangen die entsprechenden Werte des Mietspiegels angeben.
- In Bremerhaven, wo kein vergleichbarer Mietspiegel existiert, kann die Erhöhung mit drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründet werden.
2. Die Kappungsgrenze in Bremen
Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf:
- Stadt Bremen: Hier gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %.
- Bremerhaven: Hier gilt derzeit die allgemeine gesetzliche Kappungsgrenze von 20 %.
3. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
Bei Neuvermietung in der Stadt Bremen darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Wichtig: Vermieter müssen dem Mieter vor Vertragsunterzeichnung schriftlich mitteilen, falls sie eine Ausnahme von der Mietpreisbremse (z. B. Neubau oder hohe Vormiete) beanspruchen.
4. Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)
Wenn Sie die Wohnung modernisieren (z. B. energetische Sanierung), können Sie die Miete unabhängig vom Mietspiegel erhöhen:
- Umlage: Maximal 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten pro Jahr.
- Modernisierungskappung: Die Miete darf durch Modernisierung innerhalb von 6 Jahren um maximal 3 € pro m² steigen (bzw. 2 € bei Mieten unter 7 €/m²).
5. Form und Fristen
Ein Mieterhöhungsverlangen muss zwingend:
- Schriftlich an alle im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet sein.
- Zur Zustimmung auffordern.
- Die gesetzliche Überlegungsfrist für den Mieter einhalten (den Rest des Monats des Erhalts plus zwei volle Kalendermonate).
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Quellen & offizielle Referenzen
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