Zahlungsverzug im Gewerbemietrecht Niedersachsen: Zinsen und Pauschalen

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Leitfaden für gewerbliche Vermieter in Niedersachsen bei Mietrückständen. Erfahren Sie mehr über Verzugszinsen (9 % über Basis) und die 40 € Verzugspauschale.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Verzugszins
9 % über Basiszinssatz
Mahnpauschale
40,00 €
Fälligkeit
Laut Vertrag (meist 3. WT)

Im gewerblichen Mietrecht Niedersachsens gelten bei Zahlungsverzug deutlich schärfere Regeln als im Wohnraumbereich. Gewerbliche Mieter werden als Unternehmer eingestuft, weshalb höhere Zinsen und pauschale Entschädigungen für den Verwaltungsaufwand des Vermieters gesetzlich vorgesehen sind.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB)

Gewerbliche Vermieter in Niedersachsen haben bei ausstehenden Zahlungen Anspruch auf signifikante Zinsen:

  • Höhe: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  • Berechnung: Die Zinsen fallen ab dem Tag nach der Fälligkeit an (meist ab dem 4. oder 5. Werktag des Monats).
  • Grundlage: Die Zinsen werden auf die Bruttowarmmiete (inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer) berechnet.

2. Die 40-Euro-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)

Zusätzlich zu den Zinsen steht dem gewerblichen Vermieter bei jedem Verzugseintritt eine gesetzliche Pauschale zu:

  • Betrag: 40,00 € pro Mahnfall.
  • Anspruch: Diese Pauschale kann sofort mit Eintritt des Verzugs geltend gemacht werden, ohne dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss.
  • Zweck: Sie dient der pauschalen Abgeltung von internen Verwaltungsaufwendungen (Mahnkosten, Arbeitszeit).
  • Anrechnung: Wird der Fall an ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt übergeben, muss die Pauschale auf die weiteren Rechtsverfolgungskosten angerechnet werden.

3. Automatischer Verzug ohne Mahnung

Da Mietzahlungen in Niedersachsen in der Regel durch den Mietvertrag kalendermäßig bestimmt sind (z. B. „spätestens zum 3. Werktag“), bedarf es keiner Mahnung:

  • Status: Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, ist er ab dem nächsten Tag automatisch im Verzug (§ 286 BGB).

4. Kündigungsrecht bei Mietrückstand im Gewerbe

Zahlungsverzug ist der häufigste Grund für vorzeitige Vertragsbeendigungen in Städten wie Hannover oder Braunschweig:

  • Grenze: Zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten oder ein Gesamtrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten berechtigen zur fristlosen Kündigung.
  • Keine Heilung: Im Gewerbe gibt es keine gesetzliche Schonfristzahlung. Das heißt, eine nachträgliche Zahlung rettet den Vertrag meist nicht vor der Beendigung (anders als im Wohnraumrecht).

5. Vermieterpfandrecht

Bei gewerblichem Verzug in Niedersachsen kann das Vermieterpfandrecht ein wirksames Druckmittel sein:

  • Der Vermieter kann die Entfernung von Gegenständen (Möbel, Warenlager) des Mieters verhindern, um seine Forderungen abzusichern.

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