Mieterhöhungen in Niedersachsen: Kappungsgrenze & Mietpreisbremse
Leitfaden für Mieterhöhungen in Niedersachsen: Ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungsumlagen, Indexmiete und die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Wenn Vermieter in Niedersachsen höhere Mieten verlangen, müssen sie sich genau an die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Besonderheiten der „Niedersächsischen Mieterschutzverordnung“ halten. Formelle Fehler oder die Überschreitung gesetzlicher Grenzen führen regelmäßig zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
1. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Die häufigste Form der Mieterhöhung ist die Anpassung an das ortsübliche Mietniveau. Drei Kriterien sind hierbei entscheidend:
- Jahressperrfrist: Eine Mieterhöhung kann frühestens ein Jahr nach dem letzten Einzug oder der letzten Mieterhöhung (Modernisierungen ausgenommen) verlangt werden. Die erhöhte Miete darf erst nach 15 Monaten fällig werden.
- Zustimmung: Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen. Ihm steht eine Überlegungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Verlangens zu.
- Begründung: Der Vermieter muss nachweisen, dass die verlangte Miete ortsüblich ist. Dies geschieht meist durch Bezugnahme auf den qualifizierten oder einfachen Mietspiegel der jeweiligen Gemeinde in Niedersachsen, ein Sachverständigengutachten oder durch die Nennung von drei vergleichbaren Wohnungen.
Die Kappungsgrenze in Niedersachsen (Verlängert bis 31. Dezember 2029)
Gesetzlich darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um maximal 20 % erhöht werden (Kappungsgrenze).
In Niedersachsen gilt jedoch durch die Mieterschutzverordnung für bestimmte Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 %. Dazu gehören (Stand 2023):
- Hannover
- Braunschweig
- Göttingen
- Osnabrück
- Lüneburg
- Wolfsburg
- sowie verschiedene Inselgemeinden (z.B. Borkum, Norderney)
(Hinweis: Vermieter müssen regelmäßig prüfen, ob ihre Gemeinde aktuell in der Mieterschutzverordnung aufgeführt ist, da sich die Liste ändern kann. Das bundesweite "Mietpreisbremse"-Gesetz, das diesen regionalen Regelungen zugrunde liegt, wurde bis zum 31. Dezember 2029 verlängert und trat am 23. Juli 2025 in Kraft.)
2. Die Mietpreisbremse (bei Neuvermietungen - Verlängert bis 31. Dezember 2029)
Die Mietpreisbremse gilt in denselben niedersächsischen Gemeinden wie die abgesenkte Kappungsgrenze. Bei der Neuvermietung bestehender Wohnungen darf die neue Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
** Ausnahmen:**
- Bestandsschutz (Grandfathering): War die Miete des direkten Vormieters bereits höher, darf diese beibehalten werden (ohne weitere Erhöhung).
- Neubau: Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig genutzt und vermietet wurden.
- Umfassende Modernisierung: Die Miete darf nach einer Modernisierung, die im Umfang etwa einem Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus entspricht, frei vereinbart werden.
Achtung: Der Vermieter muss dem Mieter unaufgefordert (!) vor Abschluss des Vertrages in Textform über das Vorliegen einer Ausnahme informieren. Das bundesweite "Mietpreisbremse"-Gesetz, das diesen regionalen Regelungen zugrunde liegt, wurde bis zum 31. Dezember 2029 verlängert und trat am 23. Juli 2025 in Kraft.
3. Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)
Wenn der Vermieter die Wohnqualität durch Modernisierungsmaßnahmen (z.B. energetische Sanierung wie neue Fenster, Heizungstausch, Dämmung) erhöht, kann die Jahresmiete um 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten erhöht werden.
Instandhaltungsmaßnahmen (Reparaturen) dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Zudem gibt es absolute Höchstgrenzen (Kappung bei Modernisierungen):
- Die monatliche Miete darf innerhalb von sechs Jahren um maximal 3 Euro pro Quadratmeter steigen.
- Liegt die Ausgangsmiete unter 7 Euro pro Quadratmeter, beträgt die Grenze 2 Euro pro Quadratmeter.
Der Vermieter muss eine Modernisierungsankündigung drei Monate im Voraus senden und die Mieter über ihr potenzielles Widerspruchsrecht wegen Härtegründen informieren.
4. Index- und Staffelmiete (§ 557a, § 557b BGB)
Um regelmäßige Streitigkeiten über Mietspiegel zu vermeiden, können alternative Mietmodelle im Vertrag vereinbart werden:
- Indexmiete: Die Miete wird an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Steigen die Lebenshaltungskosten, kann die Miete proportional angepasst werden. Erhöhungen nach dem Vergleichsmietensystem sind während dieser Zeit ausgeschlossen. Die Mietpreisbremse gilt hier nur für die Ausgangsmiete.
- Staffelmiete: Der Mietvertrag legt von vornherein fest, zu welchen Zeitpunkten (mindestens 1 Jahr Abstand) die Miete um einen bestimmten Geldbetrag (nicht in Prozent) steigt. Ordentliche Mieterhöhungen sind während der Staffellaufzeit nicht möglich. Greift die Mietpreisbremse in Niedersachsen, muss jede einzelne Stufe die Zulässigkeitsgrenze beachten.
Compliance mit Landager wahren
Automatische Indexanpassungen, fehlerfreie Modernisierungsankündigungen und die Überprüfung des regionalen Mietspiegels – Landager unterstützt Vermieter in Niedersachsen dabei, Mieterhöhungen gesetzeskonform und rechtssicher abzuwickeln, um Fehler und formelle Mängel zu vermeiden.
Zurück zur Übersicht der Mietgesetze in Niedersachsen.
📬 Erhalten Sie Benachrichtigungen, wenn sich diese Gesetze ändern
Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Mietgesetze ändern in Kein Spam – nur Gesetzesänderungen.



