Mieterhöhungen in Mecklenburg-Vorpommern: Kappungsgrenze und Mietspiegel

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Leitfaden für Vermieter zur Mieterhöhung in Mecklenburg-Vorpommern. Erfahren Sie mehr über den Mietspiegel Rostock, die 15% Kappungsgrenze und Modernisierungsumlagen.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

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Mieterhöhungen sind ein Standardprozess, aber in Mecklenburg-Vorpommern werden die Regeln strenger. Ob in Rostock oder Neubrandenburg, die Einhaltung der Gesetze zur Mieterhöhung in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland, ist entscheidend. Ein einziger Fehler kann die gesamte Erhöhung unwirksam machen.

Die zwei wichtigsten Grenzwerte

In Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich Ihre Möglichkeit zur Mieterhöhung an den bundesweiten Standards des BGB. Stand April 2026 hat das Land keine Verordnungen zur Festlegung von "angespannten Wohnungsmärkten" erlassen, die die bundesweiten Obergrenzen senken würden.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

In Mecklenburg-Vorpommern bildet die ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen.

  • Mietspiegel: Für die Hansestadt Rostock liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, der die rechtssichere Grundlage für Erhöhungsbegehren darstellt.
  • Vergleichswohnungen: In Städten ohne Mietspiegel müssen mindestens drei Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten zur Begründung herangezogen werden.

Die 20 %-Kappungsgrenze

Im gesamten Bundesland, einschließlich Rostock und Greifswald, können Sie die Miete innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % erhöhen. Dies gilt bis zur "ortsüblichen Vergleichsmiete" (Mietspiegel). Keine Landesverordnung hat diese Grenze auf 15 % gesenkt.

Die Mietpreisbremse

Mecklenburg-Vorpommern hat die Mietpreisbremse nicht aktiviert. Daher gibt es keine landesweite Regelung, die vorschreibt, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

4. Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)

Vermieter in MV können Kosten für energetische Sanierungen oder Wohnwertverbesserungen umlegen:

  • Umlage: Maximal 8 % der investierten Kosten pro Jahr können auf die Miete aufgeschlagen werden.
  • Kappung: Die Miete darf innerhalb von 6 Jahren durch Modernisierung um maximal 3 €/m² steigen (bei Mieten unter 7 €/m² maximal 2 €/m²).

5. Formvorgaben für Erhöhungsverlangen

Ein rechtssicheres Erhöhungsverlangen in Mecklenburg-Vorpommern muss:

  1. Schriftlich abgefasst sein.
  2. An alle im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet sein.
  3. Die Überlegungsfrist des Mieters beachten (den Rest des Monats des Zugangs plus zwei volle Kalendermonate).

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