Mietrecht in Mecklenburg-Vorpommern: Ein Leitfaden für Vermieter
Umfassender Überblick über das Mietrecht in Mecklenburg-Vorpommern (de): Mietpreisbremse in Rostock, Kappungsgrenzen und Kündigungsschutz.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Das Mietrecht in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf dem bundesweit gültigen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). In den letzten Jahren hat das Land jedoch spezifische Verordnungen erlassen, um Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt (insbesondere Rostock und Greifswald) besser zu schützen.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Zentrale Mietgesetze in Mecklenburg-Vorpommern
Vermieter in MV müssen neben dem BGB vor allem die landesspezifischen Mieterschutzverordnungen beachten.
1. Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen
In Rostock und Greifswald gilt aktuell die Mietpreisbremse.
- Neuvermietung: Die Miete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Bestandsmieten: In diesen Städten ist die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf 15 % begrenzt (abgesenkte Kappungsgrenze).
Erfahren Sie mehr unter Mieterhöhungen in Mecklenburg-Vorpommern.
2. Besonderer Kündigungsschutz bei Umwandlung
Mecklenburg-Vorpommern schützt Mieter sehr stark vor Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
- 10-Jahres-Sperre: In Städten wie Rostock, Greifswald, Wismar, Stralsund, Schwerin und auf den Inseln Rügen und Usedom gilt eine Sperrfrist von 10 Jahren. Ein Erwerber darf erst nach dieser Zeit wegen Eigenbedarf kündigen.
Details zum Räumungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern.
3. Mietkautionen
Die Regelungen zur Kaution folgen dem BGB:
- Maximal drei Nettokaltmieten.
- Mieter hat das Recht auf Zahlung in drei Raten.
- Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Treuhandkonto verzinslich anlegen.
Weitere Details unter Mietkautionen in Mecklenburg-Vorpommern.
4. Instandhaltung und Modernisierung
Vermieter sind verpflichtet, die Immobilie in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten.
- Küstenspezifika: In Küstennähe ist auf eine fachgerechte Instandhaltung der Fassaden und Fenster (Salzhaltige Luft) zu achten, um Mängelanzeigen vorzubeugen.
- Schönheitsreparaturen: Nur wirksam, wenn keine starren Fristen vereinbart wurden und der Zustand der Wohnung es erfordert.
Weitere Infos unter Instandhaltungspflichten in Mecklenburg-Vorpommern.
5. Ferienwohnungen und Zweitwohnungsteuer
Besonders auf den Inseln und in den Hansestädten gelten strenge Regeln für die Vermietung als Ferienwohnung (Verbot der Zweckentfremdung). Zudem erheben viele Kommunen in MV eine Zweitwohnungsteuer, die für Vermieter und Mieter relevant sein kann.
Wie Landager hilft
Landager unterstützt Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern bei der Überwachung der 10-jährigen Kündigungssperrfristen, der rechtssicheren Mietberechnung in Rostock und Greifswald sowie der Verwaltung von Kautionen nach BGB-Standard.
Quellen & offizielle Referenzen
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