Mietkautionen in Mecklenburg-Vorpommern: Limits, Ratenzahlung und Rückgabe
Leitfaden zu Mietkautionsgesetzen in Mecklenburg-Vorpommern. Erfahren Sie mehr über das 3-Monats-Limit, das Recht auf Ratenzahlung und Zinsgutschriften.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Im bayerischen Mietrecht in Mecklenburg-Vorpommern ist die Mietkaution das wichtigste Instrument zur Absicherung von Vermieterforderungen. Es gelten die bundesweiten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 551 BGB), die klare Vorgaben für die maximale Höhe, die Zahlungsweise und die verzinsliche Anlage machen.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Maximale Höhe der Kaution
In Mecklenburg-Vorpommern darf die Mietkaution drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Nebenkostenvorauszahlungen werden bei der Berechnung der Kautionshöhe nicht berücksichtigt.
Recht des Mieters auf Ratenzahlung
Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern können vertraglich nicht festlegen, dass die Kaution sofort in einer Summe gezahlt werden muss.
- Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlen.
- Die erste Rate wird mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Die weiteren Raten sind zusammen mit den folgenden beiden Monatsmieten zu leisten.
Vorgaben für die Anlage der Kaution
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB):
- Treuhandkonto: Das Geld muss auf ein Konto bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz angelegt werden.
- Insolvenzfestigkeit: Die getrennte Anlage schützt die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters vor dem Zugriff Dritter.
- Zinsen: Die anfallenden Zinsen erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter bei Ende des Mietverhältnisses zu.
Rückzahlung der Kaution in MV
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution abrechnen.
- Angemessene Frist: In Mecklenburg-Vorpommern wird Vermietern eine Prüfungs- und Überlegungszeit von meist 3 bis 6 Monaten zugestanden.
- Sicherungseinbehalt: Falls noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis die Abrechnung erfolgt ist.
Zulässige Verrechnungen
Die Kaution kann nach Mietende zur Deckung folgender Ansprüche genutzt werden:
- Nicht gezahlte Mieten oder Nebenkosten.
- Schäden an der Wohnung (über die normale Abnutzung hinaus).
- Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen (sofern wirksam vereinbart).
Quellen & offizielle Referenzen
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