Mietkautionen in Mecklenburg-Vorpommern: Limits, Ratenzahlung und Rückgabe

Zurück zu:

Leitfaden zu Mietkautionsgesetzen in Mecklenburg-Vorpommern. Erfahren Sie mehr über das 3-Monats-Limit, das Recht auf Ratenzahlung und Zinsgutschriften.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
mietkautionmecklenburg-vorpommernmietrechtratenzahlungdeutschland

Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Höchstbetrag
3 Nettokaltmieten
Ratenzahlung
3 Teilbeträge möglich
Anlagepflicht
Treuhandkonto (verzinst)

Im bayerischen Mietrecht in Mecklenburg-Vorpommern ist die Mietkaution das wichtigste Instrument zur Absicherung von Vermieterforderungen. Es gelten die bundesweiten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 551 BGB), die klare Vorgaben für die maximale Höhe, die Zahlungsweise und die verzinsliche Anlage machen.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Maximale Höhe der Kaution

In Mecklenburg-Vorpommern darf die Mietkaution drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Nebenkostenvorauszahlungen werden bei der Berechnung der Kautionshöhe nicht berücksichtigt.

NettokaltmieteMaximale Kaution
450 €1.350 €
700 €2.100 €
1.100 €3.300 €

Recht des Mieters auf Ratenzahlung

Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern können vertraglich nicht festlegen, dass die Kaution sofort in einer Summe gezahlt werden muss.

  • Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen zahlen.
  • Die erste Rate wird mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  • Die weiteren Raten sind zusammen mit den folgenden beiden Monatsmieten zu leisten.

Vorgaben für die Anlage der Kaution

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen (§ 551 Abs. 3 BGB):

  • Treuhandkonto: Das Geld muss auf ein Konto bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz angelegt werden.
  • Insolvenzfestigkeit: Die getrennte Anlage schützt die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters vor dem Zugriff Dritter.
  • Zinsen: Die anfallenden Zinsen erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter bei Ende des Mietverhältnisses zu.

Rückzahlung der Kaution in MV

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution abrechnen.

  • Angemessene Frist: In Mecklenburg-Vorpommern wird Vermietern eine Prüfungs- und Überlegungszeit von meist 3 bis 6 Monaten zugestanden.
  • Sicherungseinbehalt: Falls noch Betriebskostenabrechnungen ausstehen, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis die Abrechnung erfolgt ist.

Zulässige Verrechnungen

Die Kaution kann nach Mietende zur Deckung folgender Ansprüche genutzt werden:

  • Nicht gezahlte Mieten oder Nebenkosten.
  • Schäden an der Wohnung (über die normale Abnutzung hinaus).
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen (sofern wirksam vereinbart).

Zurück zur Übersicht der Mietgesetze in Mecklenburg-Vorpommern.

Quellen & offizielle Referenzen

Hat Ihnen dieser Leitfaden gefallen? Teilen Sie ihn:

📬 Erhalten Sie Benachrichtigungen, wenn sich diese Gesetze ändern

Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Mietgesetze ändern in Kein Spam – nur Gesetzesänderungen.

Wir erfassen derzeit aktiv die Gesetze für Germany. Tragen Sie sich in die Warteliste ein und erfahren Sie als Erster, wenn es verfügbar ist!

Diskussion