Mahngebühren & Verzugszinsen bei Mietrückstand in Hamburg

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Was Hamburger Vermieter bei verspäteter Mietzahlung rechtmäßig in Rechnung stellen dürfen – gesetzliche Verzugszinsen, Mahngebühren und wann eine fristlose Kündigung möglich ist...

Melvin Prince
5 Min. Lesezeit
Verifiziert May 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.

In Deutschland gibt es keinen festen gesetzlichen „Mahngebühren“-Satz für Wohnraummietverhältnisse. Vermieter haben jedoch zwei Möglichkeiten, die Kosten für eine ausgebliebene oder verspätete Mietzahlung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das ursprünglich am 1. Januar 1900 in Kraft trat, geltend zu machen: gesetzliche Verzugszinsen und Mahngebühren. Für Hamburger Vermieter ist es essenziell zu verstehen, was rechtlich durchsetzbar ist und was von Gerichten als unzulässig verworfen wird.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Wann beginnt der Verzug?

Die Miete ist gemäß § 556b BGB bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts (in der Regel der Monat) fällig, sofern im Mietvertrag kein anderes Datum vereinbart wurde. Wichtig: Der Samstag zählt hierbei nicht als Werktag. Anders als in manchen anderen Ländern muss der Vermieter keine Mahnung oder Zahlungsaufforderung versenden, damit der Verzug eintritt. Sobald der dritte Werktag ohne Zahlungseingang verstrichen ist, befindet sich der Mieter automatisch in Verzug.

Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB)

Sobald sich ein Mieter in Verzug befindet, ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag zu erheben:

  • Zinssatz: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird.
  • Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich (jeweils zum 1. Januar und 1. Juli).
  • Praxisbeispiel: Wenn der Basiszinssatz (Stand Anfang 2026) bei 2,62 % liegt, betragen die Verzugszinsen für ein Wohnraummietverhältnis ca. 7,62 % pro Jahr auf die ausstehende Miete.

Diese Zinsen laufen taggenau ab dem Tag nach Eintritt des Verzugs, bis die Schuld vollständig beglichen ist.

Mahngebühren

Obwohl der Versand einer formellen Mahnung (Mahnung) rechtlich nicht erforderlich ist, um den Verzug auszulösen, nutzen viele Hamburger Vermieter diesen Schritt als praktische Maßnahme, bevor sie eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen.

Die Frage ist: Was darf man dafür berechnen? Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Mietverträgen, die Mahngebühren festlegen, werden von Gerichten streng geprüft:

  • Gebühren von 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung werden im Allgemeinen als angemessener Ersatz für den tatsächlichen Verwaltungsaufwand (Porto, Papier, kurzer Bearbeitungsaufwand) akzeptiert.
  • Gebühren von 10 €, 15 € oder 25 € pro Mahnung, die in manchen älteren Standard-Mietverträgen auftauchen, werden routinemäßig als unzulässige Pauschalen verworfen.
  • Persönliche und administrative Arbeitskosten des Vermieters oder der Hausverwaltung können gegenüber einem Wohnraummieter nicht über AGB-Klauseln abgerechnet werden.

Fristlose Kündigung bei Mietrückstand

Während Mahngebühren und Verzugszinsen hilfreiche Instrumente zur Beitreibung sind, ist die primäre Konsequenz unbezahlter Miete das Recht des Vermieters zur sofortigen fristlosen Kündigung (fristlose Kündigung) gemäß § 543 BGB:

SchwelleKonsequenz
2 aufeinanderfolgende Monatsmieten vollständig im RückstandVermieter kann fristlos und ohne Einhaltung einer Frist kündigen
Rückstände über mehrere Monate in Höhe von insgesamt 2 MonatsmietenVermieter kann fristlos kündigen

Nach einer fristlosen Kündigung muss der Vermieter, um einen vollstreckbaren Räumungstitel zu erhalten, dennoch eine Räumungsklage beim örtlich zuständigen Amtsgericht (ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 29a ZPO) einreichen, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet. Den vollständigen Ablauf finden Sie in unserem Leitfaden zum Räumungsprozess.

Recht des Mieters auf Schonfristzahlung

Nur bei Wohnraummietverhältnissen wird die fristlose Kündigung automatisch unwirksam, wenn der Mieter alle ausstehenden Mietrückstände (einschließlich der aufgelaufenen Zinsen) innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig begleicht, gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Vielen Hamburger Vermietern wird geraten, im selben Schreiben vorsorglich sowohl eine fristlose als auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Best Practices für Hamburger Vermieter

  1. Dokumentieren Sie alle verspäteten Zahlungen mit Zeitstempeln und Kontoauszügen.
  2. Versenden Sie Mahnungen schriftlich (E-Mail oder Post) – auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, dient es der Beweissicherung.
  3. Berechnen Sie nur rechtlich haltbare Gebühren – verlassen Sie sich nicht auf überhöhte Pauschalen in alten Mietvertragsmustern.
  4. Handeln Sie zeitnah bei Erreichen der Zwei-Monats-Schwelle – das Recht zur fristlosen Kündigung ist zeitkritisch.

Landager erkennt verspätete Zahlungen automatisch am Tag nach Fälligkeit und verfolgt die Ansammlung bis zur Schwelle der fristlosen Kündigung (zwei Monatsmieten) – so erhalten Hamburger Vermieter die Daten, die sie benötigen, um im richtigen Moment zu handeln.

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Quellen & offizielle Referenzen

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