Zahlungsverzug und Mahngebühren in Sachsen-Anhalt

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Leitfaden für Vermieter zum Umgang mit Mietrückständen in Sachsen-Anhalt. Erfahren Sie mehr über Verzugszinsen, Mahnkosten und rechtliche Fristen.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Fälligkeit
3. Werktag des Monats
Verzugszins
5 % über Basiszinssatz
Mahngebühr
Nur tatsächlich entstandene Kosten

Wenn die Miete in Sachsen-Anhalt nicht pünktlich gezahlt wird, gerät der Mieter automatisch in Verzug. Vermieter müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mahngebühren und Zinsen kennen, um rechtssicher zu handeln und bei dauerhaften Rückständen die notwendigen rechtlichen Schritte (z. B. Kündigung) einzuleiten.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Wann tritt der Zahlungsverzug ein?

In Sachsen-Anhalt gelten die bundesweiten BGB-Vorgaben:

  • Fälligkeit: Die Miete muss spätestens am dritten Werktag des Monats im Voraus beim Vermieter eingegangen sein.
  • Automatischer Verzug: Da der Termin kalendermäßig bestimmt ist, bedarf es keiner Mahnung. Der Mieter gerät am darauffolgenden Tag automatisch in Verzug.

2. Berechnung von Verzugszinsen

Vermieter in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Verzugszinsen ab dem ersten Tag des Verzugs:

  • Höhe: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  • Berechnung: Die Zinsen werden pro Tag auf die fällige Bruttowarmmiete berechnet.

3. Zulässige Mahnkosten

Bei Mahngebühren ist im Wohnraummietrecht Zurückhaltung geboten:

  • Zulässig: Nur tatsächliche Sachkosten wie Porto (z. B. für ein Einschreiben) und Schreibmaterial (Papier, Briefumschlag). Übliche Beträge liegen zwischen 1,00 € und 2,50 €.
  • Unzulässig: Verwaltungsaufwand, Personalkosten für das Schreiben der Mahnung oder Computerpauschalen dürfen dem Mieter nicht auferlegt werden.

4. Kündigungsrecht bei Mietrückstand

Zahlungsverzug ist einer der häufigsten Kündigungsgründe in Sachsen-Anhalt:

  • Fristlose Kündigung: Bei einem Rückstand von zwei vollen Monatsmieten oder einem erheblichen Teil der Miete über einen Zeitraum von mehr um als zwei Monate (§ 543 BGB).
  • Ordentliche Kündigung: Bei wiederholter unpünktlicher Zahlung trotz vorheriger Abmahnung (§ 573 BGB).

5. Handlungsempfehlungen für Vermieter

  1. Frühzeitige Kontrolle: Nach dem 3. Werktag die Konten abgleichen.
  2. Direktes Gespräch: Oft liegen nur Bankfehler oder vorübergehende Engpässe vor, die sich informell klären lassen.
  3. Formelle Mahnung: Bleibt die Zahlung aus, senden Sie eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung, um den Verzug rechtssicher zu dokumentieren.

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