Erforderliche Offenlegungspflichten für Vermieter in Sachsen-Anhalt

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Was müssen Sie Mietern in Sachsen-Anhalt offenlegen? Energieausweise, Wohnungsgeberbestätigung, Kaution und Datenschutz.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Energieausweis
Pflicht bei Besichtigung
Wohnungsgeber
Pflicht innerhalb 14 Tagen
Mietsicherheit
Getrennte Anlage belegen

Vermieter in Sachsen-Anhalt sind gesetzlich verpflichtet, Mietern bestimmte Informationen vor und während des Mietverhältnisses offenzulegen. Diese Pflichten dienen der Transparenz über den energetischen Zustand der Immobilie sowie der Einhaltung melderechtlicher Vorschriften. Da Sachsen-Anhalt derzeit keine Mietpreisbremse aktiviert hat, entfallen spezifische landesrechtliche Auskunftspflichten zur Vormiete, jedoch bleiben die bundesweiten Standards strikt einzuhalten.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Energieausweis (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Vermietern in Sachsen-Anhalt klare Informationspflichten vor:

  • Besichtigung: Der Energieausweis muss unaufgefordert spätestens beim ersten Termin vorgelegt werden.
  • Inserat: Kennwerte (z. B. Effizienzklasse, Energieträger) müssen bereits in der Anzeige stehen.
  • Handover: Eine Kopie muss dem Mieter bei Vertragsunterzeichnung übergeben werden.
  • Bußgeld: Verstöße können mit bis zu 10.000 € geahndet werden.

2. Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG)

Jeder neue Mieter in Sachsen-Anhalt muss sich innerhalb von zwei Wochen beim lokalen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden. Dafür benötigt er eine schriftliche Bestätigung des Vermieters.

  • Frist: Aushändigung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug.
  • Inhalt: Name/Anschrift des Vermieters, Einzugsdatum, Adresse der Wohnung, Namen der zuziehenden Personen.
  • Sanktion: Verzögerungen können Bußgelder von bis zu 1.000 € zur Folge haben.

3. Transparenz bei der Kautionsanlage

Vermieter müssen die Kaution getrennt von ihrem Privatvermögen anlegen. Auf Verlangen des Mieters muss der Vermieter in Sachsen-Anhalt nachweisen, dass das Geld insolvenzsicher auf einem Treuhandkonto liegt.

4. Offenlegung von Mängeln und Gefahren

Im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärungspflichten (§ 242 BGB) müssen Vermieter erhebliche, nicht offensichtliche Mängel offenlegen:

  • Feuchtigkeit/Schimmel: Bekannte Probleme in der Bausubstanz.
  • Schadstoffe: Bekannte Belastungen durch Asbest oder Blei (besonders in älteren Gebäuden in den Stadtkernen).
  • Infrastruktur: Geplante massive Bauarbeiten in der direkten Nachbarschaft.

5. Betriebskostenabrechnung

Vermieter, die Nebenkostenvorauszahlungen erheben, müssen jährlich transparent darüber abrechnen. Mieter haben das Recht, die Originalbelege einzusehen, um die Abrechnung zu prüfen.

6. CO2-Kostenaufteilung

Seit 2023 müssen Vermieter sich an den CO2-Kosten für Heizung beteiligen. Die genaue Aufteilung nach dem 10-Stufen-Modell muss in der jährlichen Nebenkostenabrechnung offengelegt werden.

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