Zahlungsverzug und Mahngebühren in Thüringen

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Leitfaden für Vermieter zum Umgang mit Mietrückständen in Thüringen. Erfahren Sie mehr über Verzugszinsen, Mahnkosten und rechtliche Fristen.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Fälligkeit
3. Werktag des Monats
Verzugszins
5 % über Basiszinssatz
Mahngebühr
Nur tatsächliche Sachkosten

Wenn die Miete in Thüringen nicht pünktlich gezahlt wird, gerät der Mieter automatisch in Verzug. Vermieter müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mahngebühren und Zinsen kennen, um rechtssicher zu reagieren und bei dauerhaften Rückständen die notwendigen Konsequenzen (z. B. eine fristlose Kündigung) zu ziehen.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Wann tritt der Zahlungsverzug ein?

In Thüringen gelten die bundesweiten Regelungen des BGB:

  • Fälligkeit: Die Miete muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein.
  • Automatischer Verzug: Da der Termin im Mietvertrag kalendermäßig bestimmt ist, tritt der Verzug am darauffolgenden Tag automatisch ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

2. Berechnung von Verzugszinsen

Vermieter in Thüringen haben Anspruch auf Verzugszinsen:

  • Höhe: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  • Basis: Die Zinsen werden auf die gesamte fällige Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) berechnet.

3. Zulässige Mahnkosten

Bei den Mahngebühren ist im Wohnraummietrecht Zurückhaltung geboten:

  • Erstattungsfähig: Nur die tatsächlichen Sachkosten für das Mahnschreiben (Porto, Papier).
  • Nicht erstattungsfähig: Der Zeitaufwand des Vermieters oder allgemeine Verwaltungskosten können im Wohnraummietrecht nicht pauschal auf den Mieter abgewälzt werden.

4. Kündigungsrecht bei Mietrückstand

Zahlungsverzug ist der häufigste Grund für außerordentliche Kündigungen in Thüringen (Erfurt, Jena, Gera):

  • Fristlose Kündigung: Zulässig, wenn der Mieter mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum einen erheblichen Teil der Miete schuldet (§ 543 BGB).
  • Ordentliche Kündigung: Bei wiederholter, unpünktlicher Zahlung trotz vorheriger Abmahnung (§ 573 BGB).

5. Besonderheit: Die Schonfristzahlung

Erfolgt eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands, kann der Mieter diese „heilen“:

  • Frist: Wenn alle Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage beglichen werden, wird die fristlose Kündigung unwirksam.
  • Wichtig: Dies ist nur einmal innerhalb von zwei Jahren möglich.

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