Erforderliche Offenlegungspflichten für Vermieter in Bayern
Erfahren Sie, was bayerische Vermieter gegenüber Mietern offenlegen müssen: Energieausweise, Begründungen zur Mietpreisbremse, Wohnungsgeberbestätigungen und Mängelanzeigen.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Bayerische Vermieter müssen verschiedene gesetzliche Informationspflichten vor und während eines Mietverhältnisses erfüllen. Die Nichteinhaltung kann Bußgelder von bis zu 10.000 € oder den Verlust des Rechts auf eine über dem Marktdurchschnitt liegende Miete zur Folge haben.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
1. Energieausweis (Energieeffizienz)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Vermieter, potenziellen Mietern Informationen zur Energieeffizienz zur Verfügung zu stellen:
- In Anzeigen: Die wichtigsten Energiekennwerte (Energieeffizienzklasse, Heizungsart, wesentlicher Energieträger) müssen in allen Immobilienanzeigen erscheinen.
- Bei Besichtigungen: Der vollständige Energieausweis muss potenziellen Mietern bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
- Nach Unterzeichnung: Eine Kopie des Energieausweises muss dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrags ausgehändigt werden.
Sanktion: Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € geahndet werden kann.
2. Auskunftspflicht zur Mietpreisbremse (§ 556g BGB)
In den 203 bayerischen Kommunen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind, müssen Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags proaktiv und schriftlich informieren, wenn sie eine Miete verlangen, die über der Standardgrenze (10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) liegt:
Folge unterlassener Auskunft: Versäumt der Vermieter diese Mitteilung, kann er sich erst zwei Jahre nach Nachholung der Auskunft auf die Ausnahme berufen. Bis dahin gilt nur die gekappte Miethöhe nach der Mietpreisbremse (§ 556g Abs. 3 BGB).
3. Wohnungsgeberbestätigung
Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) müssen Vermieter ihren Mietern innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug eine schriftliche Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Das Dokument muss enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters.
- Name(n) des/der Mieter(s).
- Einzugsdatum.
- Anschrift der Immobilie.
Diese Bestätigung ist zwingend für die Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Die Verweigerung kann mit Bußgeldern von bis zu 1.000 € geahndet werden.
4. Offenlegung verborgener Mängel
Vermieter haben eine vorvertragliche Aufklärungspflicht bezüglich verborgener Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Immobilie erheblich beeinträchtigen könnten. Beispiele sind:
- Bekannte Schimmelprobleme.
- Geplante größere Baumaßnahmen im Gebäude.
- Unzureichende elektrische Kapazität.
- Bauliche Mängel, die bei einer Standardbesichtigung nicht sichtbar sind.
Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Mängel berechtigt den Mieter zur Anfechtung des Vertrags, zur fristlosen Kündigung oder zur Mietminderung.
5. Betriebskostenstruktur
Beabsichtigt der Vermieter, zusätzlich zur Nettokaltmiete Betriebskosten (Nebenkosten) in Rechnung zu stellen, muss dies explizit im Mietvertrag vereinbart werden. Üblicherweise erfolgt dies durch Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Ohne eine solche Klausel trägt der Vermieter alle Nebenkosten (Pauschalmiete).
Zurück zur Übersicht der Mietgesetze in Bayern.
Quellen & offizielle Referenzen
📬 Erhalten Sie Benachrichtigungen, wenn sich diese Gesetze ändern
Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Mietgesetze ändern in Kein Spam – nur Gesetzesänderungen.




