Räumungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern: Kündigung und Mieterschutz
Leitfaden zum Kündigungsschutz und Räumungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern. Erfahren Sie mehr über Eigenbedarfsfristen, Sperrfristen (10 Jahre) und den Ablauf.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Mecklenburg-Vorpommern schützt Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (wie Rostock, Greifswald oder den Inseln) besonders stark vor Kündigungen. Vermieter müssen bei der Beendigung eines Mietverhältnisses strenge Formvorgaben und extrem lange Sperrfristen bei Wohnungsumwandlungen beachten.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Ablauf des Räumungsverfahrens in MV in mecklenburg vorpommern
Zustellung der Kündigung
Schriftliche Kündigung mit Begründung (handschriftlich unterzeichnet).
Prüfung Widerspruch
Mieter kann widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte bedeutet (Sozialklausel).
Räumungsaufforderung
Fristsetzung zur freiwilligen Rückgabe nach Ende des Mietverhältnisses.
Räumungsklage
Einreichung beim zuständigen Amtsgericht (z.B. AG Schwerin oder AG Rostock).
Vollstreckung
Durchführung durch den Gerichtsvollzieher nach Erhalt eines Räumungstitels.
Rechtmäßige Kündigungsgründe
In Mecklenburg-Vorpommern kann ein Vermieter nur kündigen, wenn ein gesetzlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegt.
1. Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige.
- Höchster Schutz in MV: Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt in vielen Kommunen (Rostock, Greifswald, Schwerin, Wismar, Stralsund) eine 10-jährige Kündigungssperrfrist. Wer eine umgewandelte Wohnung kauft, darf erst nach einem Jahrzehnt wegen Eigenbedarfs kündigen.
2. Pflichtverletzung des Mieters
Sowohl fristlose als auch ordentliche Kündigungen sind möglich bei:
- Qualifiziertem Zahlungsverzug: Ein Rückstand von zwei vollen Monatsmieten führt zur fristlosen Kündigung.
- Störung des Hausfriedens: Massive Verstöße gegen die Hausordnung trotz vorheriger Abmahnung.
Gesetzliche Kündigungsfristen
Die Fristen richten sich nach der Wohndauer des Mieters:
- Bis 5 Jahre: 3 Monate.
- Über 5 Jahre: 6 Monate.
- Über 8 Jahre: 9 Monate.
Form und Zustellung
Jede Kündigung muss zwingend:
- Schriftlich abgefasst sein (keine E-Mail, kein Fax).
- Den Kündigungsgrund detailgenau erläutern.
- Den Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters (§ 574 BGB) enthalten.
Das gerichtliche Verfahren
Bleibt der Mieter trotz wirksamer Kündigung in der Wohnung, darf der Vermieter nicht eigenmächtig handeln (Verbot der Selbsthilfe).
- Räumungsklage: Muss beim zuständigen Amtsgericht am Ort der Immobilie erhoben werden.
- Verfahrensdauer: In Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verfahren zwischen 6 und 15 Monaten dauern, bis ein vollstreckbares Urteil vorliegt.
Quellen & offizielle Referenzen
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