Räumungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern: Kündigung und Mieterschutz

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Leitfaden zum Kündigungsschutz und Räumungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern. Erfahren Sie mehr über Eigenbedarfsfristen, Sperrfristen (10 Jahre) und den Ablauf.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Mietrückstand
2 Monatsmieten
Sperrfrist
10 Jahre (Umwandlung)
Kündigungsfrist
3 - 9 Monate

Mecklenburg-Vorpommern schützt Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (wie Rostock, Greifswald oder den Inseln) besonders stark vor Kündigungen. Vermieter müssen bei der Beendigung eines Mietverhältnisses strenge Formvorgaben und extrem lange Sperrfristen bei Wohnungsumwandlungen beachten.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Ablauf des Räumungsverfahrens in MV in mecklenburg vorpommern

1

Zustellung der Kündigung

Schriftliche Kündigung mit Begründung (handschriftlich unterzeichnet).

2

Prüfung Widerspruch

Mieter kann widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte bedeutet (Sozialklausel).

3

Räumungsaufforderung

Fristsetzung zur freiwilligen Rückgabe nach Ende des Mietverhältnisses.

4

Räumungsklage

Einreichung beim zuständigen Amtsgericht (z.B. AG Schwerin oder AG Rostock).

5

Vollstreckung

Durchführung durch den Gerichtsvollzieher nach Erhalt eines Räumungstitels.

Rechtmäßige Kündigungsgründe

In Mecklenburg-Vorpommern kann ein Vermieter nur kündigen, wenn ein gesetzlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ vorliegt.

1. Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige.

  • Höchster Schutz in MV: Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt in vielen Kommunen (Rostock, Greifswald, Schwerin, Wismar, Stralsund) eine 10-jährige Kündigungssperrfrist. Wer eine umgewandelte Wohnung kauft, darf erst nach einem Jahrzehnt wegen Eigenbedarfs kündigen.

2. Pflichtverletzung des Mieters

Sowohl fristlose als auch ordentliche Kündigungen sind möglich bei:

  • Qualifiziertem Zahlungsverzug: Ein Rückstand von zwei vollen Monatsmieten führt zur fristlosen Kündigung.
  • Störung des Hausfriedens: Massive Verstöße gegen die Hausordnung trotz vorheriger Abmahnung.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Die Fristen richten sich nach der Wohndauer des Mieters:

  • Bis 5 Jahre: 3 Monate.
  • Über 5 Jahre: 6 Monate.
  • Über 8 Jahre: 9 Monate.

Form und Zustellung

Jede Kündigung muss zwingend:

  1. Schriftlich abgefasst sein (keine E-Mail, kein Fax).
  2. Den Kündigungsgrund detailgenau erläutern.
  3. Den Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters (§ 574 BGB) enthalten.

Das gerichtliche Verfahren

Bleibt der Mieter trotz wirksamer Kündigung in der Wohnung, darf der Vermieter nicht eigenmächtig handeln (Verbot der Selbsthilfe).

  • Räumungsklage: Muss beim zuständigen Amtsgericht am Ort der Immobilie erhoben werden.
  • Verfahrensdauer: In Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verfahren zwischen 6 und 15 Monaten dauern, bis ein vollstreckbares Urteil vorliegt.

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Quellen & offizielle Referenzen

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