Räumungsverfahren in Schleswig-Holstein: Kündigung und Fristen
Leitfaden zum Kündigungsschutz und Räumungsverfahren in Schleswig-Holstein. Erfahren Sie mehr über Eigenbedarf, Räumungsklagen und den rechtlichen Ablauf.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Das Räumungsverfahren in Schleswig-Holstein unterliegt den strengen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Vermieter in Städten wie Kiel, Lübeck oder Flensburg müssen bei der Beendigung eines Mietverhältnisses formale HÜrden und Fristen genau einhalten, um eine rechtssichere Räumung durchzuführen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Ablauf des Räumungsverfahrens in Schleswig-Holstein in schleswig holstein
Zustellung der Kündigung
Schriftliche Kündigung mit Begründung (Unterschrift im Original zwingend).
Widerspruchsfrist
Der Mieter kann der Kündigung aus Härtegründen widersprechen.
Räumungsaufforderung
Setzen einer letzten Frist zur freiwilligen Rückgabe nach Vertragsende.
Räumungsklage
Einreichung beim zuständigen Amtsgericht (z.B. AG Kiel oder AG Lübeck).
Vollstreckung
Erhalt des Titels und Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Räumung.
Rechtmäßige Kündigungsgründe
Ein Vermieter in Schleswig-Holstein kann ein Mietverhältnis nur beenden, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.
1. Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts.
- Wichtig: Die Gründe für den Eigenbedarf müssen bereits im Kündigungsschreiben detailliert dargelegt werden.
2. Erhebliche Pflichtverletzung des Mieters
Dies berechtigt meist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 543 BGB):
- Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand ist.
- Störung des Hausfriedens: Bei nachhaltiger Belästigung anderer Mieter oder Gefährdung der Mietsache (nach Abmahnung).
Kündigungsfristen für den Vermieter
Die ordentliche Kündigungsfrist richtet sich bundesweit nach der Dauer des Mietverhältnisses:
- Bis 5 Jahre: 3 Monate.
- Über 5 Jahre: 6 Monate.
- Über 8 Jahre: 9 Monate.
Formvorschriften
Eine Kündigung in Schleswig-Holstein ist nur wirksam, wenn sie:
- Schriftlich (eigenhändige Unterschrift im Original) erfolgt.
- Den Kündigungsgrund ausführlich erläutert.
- Den Mieter über sein Widerspruchsrecht (§ 574 BGB) und die dazugehörige Frist informiert.
Das gerichtliche Verfahren
Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, darf der Vermieter die Wohnung nicht eigenmächtig räumen („kalte Räumung“).
- Klage: Es muss eine Räumungsklage beim örtlich zuständigen Amtsgericht erhoben werden.
- Dauer: In Schleswig-Holstein dauert ein solches Verfahren bis zum Erhalt eines Titels meist 6 bis 12 Monate.
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Quellen & offizielle Referenzen
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