Räumungsverfahren in Schleswig-Holstein: Kündigung und Fristen

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Leitfaden zum Kündigungsschutz und Räumungsverfahren in Schleswig-Holstein. Erfahren Sie mehr über Eigenbedarf, Räumungsklagen und den rechtlichen Ablauf.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Mietrückstand
2 Monatsmieten
Störverhalten
Abmahnung Pflicht
Kündigungsfrist
3 - 9 Monate

Das Räumungsverfahren in Schleswig-Holstein unterliegt den strengen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Vermieter in Städten wie Kiel, Lübeck oder Flensburg müssen bei der Beendigung eines Mietverhältnisses formale HÜrden und Fristen genau einhalten, um eine rechtssichere Räumung durchzuführen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Ablauf des Räumungsverfahrens in Schleswig-Holstein in schleswig holstein

1

Zustellung der Kündigung

Schriftliche Kündigung mit Begründung (Unterschrift im Original zwingend).

2

Widerspruchsfrist

Der Mieter kann der Kündigung aus Härtegründen widersprechen.

3

Räumungsaufforderung

Setzen einer letzten Frist zur freiwilligen Rückgabe nach Vertragsende.

4

Räumungsklage

Einreichung beim zuständigen Amtsgericht (z.B. AG Kiel oder AG Lübeck).

5

Vollstreckung

Erhalt des Titels und Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Räumung.

Rechtmäßige Kündigungsgründe

Ein Vermieter in Schleswig-Holstein kann ein Mietverhältnis nur beenden, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann.

1. Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts.

  • Wichtig: Die Gründe für den Eigenbedarf müssen bereits im Kündigungsschreiben detailliert dargelegt werden.

2. Erhebliche Pflichtverletzung des Mieters

Dies berechtigt meist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 543 BGB):

  • Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mit zwei vollen Monatsmieten im Rückstand ist.
  • Störung des Hausfriedens: Bei nachhaltiger Belästigung anderer Mieter oder Gefährdung der Mietsache (nach Abmahnung).

Kündigungsfristen für den Vermieter

Die ordentliche Kündigungsfrist richtet sich bundesweit nach der Dauer des Mietverhältnisses:

  • Bis 5 Jahre: 3 Monate.
  • Über 5 Jahre: 6 Monate.
  • Über 8 Jahre: 9 Monate.

Formvorschriften

Eine Kündigung in Schleswig-Holstein ist nur wirksam, wenn sie:

  1. Schriftlich (eigenhändige Unterschrift im Original) erfolgt.
  2. Den Kündigungsgrund ausführlich erläutert.
  3. Den Mieter über sein Widerspruchsrecht (§ 574 BGB) und die dazugehörige Frist informiert.

Das gerichtliche Verfahren

Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, darf der Vermieter die Wohnung nicht eigenmächtig räumen („kalte Räumung“).

  • Klage: Es muss eine Räumungsklage beim örtlich zuständigen Amtsgericht erhoben werden.
  • Dauer: In Schleswig-Holstein dauert ein solches Verfahren bis zum Erhalt eines Titels meist 6 bis 12 Monate.

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