Räumungsverfahren in Brandenburg, Deutschland
Erfahren Sie mehr über das Räumungsverfahren in Brandenburg, Deutschland. Ein wesentlicher Leitfaden für Vermieter und Mieter zu rechtlichen Anforderungen und Compliance.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.
Das deutsche Mietrecht bietet einen starken Kündigungsschutz für Wohnungsmieter. Die primären Gesetze, die diese Prozesse regeln, sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, sowie die Zivilprozessordnung (ZPO). Im Gegensatz zu Gewerbemietverträgen können Vermieter in Brandenburg Wohnraummietverträge nicht ohne Weiteres grundlos kündigen. Wir erläutern die zulässigen Kündigungsgründe und den rechtlichen Räumungsprozess.
Außerordentliche Kündigung (Fristlos)
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur aus einem „wichtigen Grund“ (§ 543 BGB) zulässig. Dies bedeutet, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für den Vermieter unzumutbar ist.
Die häufigsten Gründe für eine fristlose Kündigung sind:
- Mietrückstände: Der Mieter ist mit der Miete (oder einem erheblichen Teil, der eine Monatsmiete übersteigt) an zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug, oder er hat über einen längeren Zeitraum Mietrückstände in Höhe von insgesamt zwei Monatsmieten angesammelt.
- Vertragsverletzung: Erhebliche Vertragsverletzungen trotz vorheriger Abmahnung, wie z. B. unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnung oder massive Lärmbelästigungen.
- Unerlaubte Untervermietung: Der Mieter vermietet die Wohnung ohne Erlaubnis an Dritte unter.
Wichtig: Zahlt ein Mieter die gesamte ausstehende Schuld unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung wegen Mietrückständen (sogenannte „Schonfristzahlung“), wird die fristlose Kündigung unwirksam. Diese gesetzliche Lücke kann der Mieter jedoch nur einmal alle zwei Jahre nutzen.
Ordentliche Kündigung (mit Frist)
Für eine ordentliche Kündigung benötigt der Vermieter ein „berechtigtes Interesse“ an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 573 BGB). Die wichtigsten Gründe sind:
- Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst, für nahe Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts. Dies ist der häufigste Kündigungsgrund für Vermieter.
- Wirtschaftliche Verwertung: Der Vermieter kann aus der Immobilie einen deutlich besseren wirtschaftlichen Wert erzielen, und die Fortsetzung des Mietverhältnisses würde ihn erheblich benachteiligen (z. B. ein geplanter Abriss und Neubau).
- Erhebliche Vertragsverletzung: Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und erheblich verletzt (oft ein Vorläufer einer fristlosen Kündigung, z. B. wiederholt verspätete Mietzahlungen trotz Abmahnungen).
Gesetzliche Kündigungsfristen (Ordentliche Kündigung)
Die erforderliche Kündigungsfrist für eine Vermieterkündigung (§ 573c BGB) hängt davon ab, wie lange der Mieter in der Immobilie gewohnt hat:
Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, damit dieser Monat bei der Frist mitgezählt wird.
Widerspruchsrecht des Mieters (Härtefall, § 574 BGB)
Das Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine ordentliche Kündigung basiert auf dem Konzept der „unzumutbaren Härte“. Dies bedeutet, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder ein anderes Haushaltsmitglied schwerwiegende Nachteile verursachen würde, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen sind (§ 574 BGB).
Anerkannte Härtefallgründe sind unter anderem:
- Hohes Alter: Insbesondere in Verbindung mit einer tiefen Verwurzelung im sozialen Umfeld.
- Schwere oder chronische Gesundheitsprobleme/Pflegebedürftigkeit: Wenn ein Umzug die Gesundheit erheblich gefährden würde.
- Schwangerschaft.
- Mangel an alternativem bezahlbarem Wohnraum: Wenn der Mieter unter zumutbaren Bedingungen keine geeignete Ersatzwohnung finden kann.
- Schulpflichtige Kinder: Für die ein Schulwechsel unzumutbar wäre.
Wichtiger Hinweis: Dieses Widerspruchsrecht gilt nur für ordentliche Kündigungen. Eine fristlose Kündigung kann nicht durch die Berufung auf einen Härtefall abgewendet werden.
Frist für den Widerspruch: Der Mieter muss seinen Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich beim Vermieter einreichen (§ 574b Abs. 1 BGB). Versäumt der Vermieter, den Mieter im Kündigungsschreiben über sein Widerspruchsrecht und die Frist zu informieren, verlängert sich die Widerspruchsfrist.
Das Räumungsverfahren in Brandenburg
Weigert sich der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist oder nach einer fristlosen Kündigung auszuziehen, darf der Vermieter ihn nicht eigenmächtig vor die Tür setzen. Stattdessen muss der Vermieter das gesetzliche Verfahren einhalten:
- Räumungsklage: Nach Ablauf der Kündigungsfrist muss der Vermieter eine Räumungsklage beim örtlichen Amtsgericht in Brandenburg einreichen, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet.
- Gerichtsverfahren: Das Gericht prüft, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist. Dies beinhaltet in der Regel eine mündliche Verhandlung und gegebenenfalls Zeugenaussagen.
- Räumungstitel: Wenn das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet, erlässt es ein Räumungsurteil.
- Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher: Weigert sich der Mieter weiterhin, die Wohnung zu räumen, muss der Vermieter einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Nur der Gerichtsvollzieher ist gesetzlich befugt, die Räumung physisch durchzuführen und die Schlösser zu wechseln (oft nach der „Berliner Räumung“, bei der die Habseligkeiten des Mieters in der Wohnung verbleiben und später über das Vermieterpfandrecht behandelt werden).
Ein Räumungsverfahren in Brandenburg kann sich über viele Monate hinziehen und erhebliche Rechtskosten verursachen.
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