Mietkautionen in Brandenburg: Limits, Rückzahlung und Abzüge

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Leitfaden zu Mietkautionsgesetzen in Brandenburg. Erfahren Sie mehr über das 3-Monats-Limit, das Recht auf Ratenzahlung, die getrennte Anlage und Rückgabefristen.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Höchstbetrag
3 Nettokaltmieten
Ratenzahlung
3 gleiche Teilbeträge
Anlagepflicht
Getrennt vom Privatvermögen

Die Mietkaution (Sicherheitsleistung) ist ein zentraler Bestandteil fast jedes Mietverhältnisses in Brandenburg. Die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 551 BGB) schützen Mieter vor überhöhten Forderungen und Vermieter vor finanziellen Ausfällen.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Maximale Höhe der Kaution

In Brandenburg darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Nebenkostenvorauszahlungen oder Pauschalen für Betriebskosten dürfen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

NettokaltmieteMaximale Kaution
600 €1.800 €
1.000 €3.000 €
1.500 €4.500 €

Gesetzliches Recht auf Ratenzahlung

Viele Vermieter fordern die Kaution in einer Summe vor der Schlüsselübergabe. Dies ist jedoch rechtlich nicht haltbar:

  • Mieter haben das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB).
  • Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (meist bei Einzug).
  • Die weiteren Raten folgen mit den nächsten beiden Mietzahlungen.

Anlage der Kaution (Treuhandpflicht)

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution sicher und getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen:

  1. Treuhandkonto: Die Anlage muss bei einem Kreditinstitut zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz erfolgen.
  2. Insolvenzschutz: Die getrennte Anlage stellt sicher, dass die Kaution im Falle einer Insolvenz des Vermieters nicht in die Insolvenzmasse fällt.
  3. Zinsen: Die anfallenden Zinsen erhöhen die Kaution und stehen dem Mieter zu.

Rückzahlung der Kaution

Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung von Ansprüchen.

  • Regelfrist: In Brandenburg werden meist 3 bis 6 Monate als angemessen angesehen.
  • Teileinbehalt: Steht die jährliche Nebenkostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution (meist 1-2 monatliche Vorauszahlungen) bis zur Abrechnung einbehalten.

Zulässige Abzüge

Vermieter dürfen die Kaution nur für berechtigte Forderungen nutzen:

  • Mietrückstände: Offene Kaltmieten oder Nebenkosten.
  • Sachschäden: Beschädigungen an der Substanz, die über den normalen Gebrauch hinausgehen.
  • Nicht durchgeführte Reparaturen: Nur, wenn diese wirksam vertraglich vereinbart wurden.

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