Zahlungsverzug und Mahngebühren in Niedersachsen
Leitfaden für Vermieter zum Umgang mit Mietrückständen in Niedersachsen. Erfahren Sie mehr über Verzugszinsen, Mahnkosten und rechtliche Fristen.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Wenn die Miete in Niedersachsen nicht pünktlich eingeht, gerät der Mieter automatisch in Verzug. Vermieter sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mahngebühren und Zinsen kennen, um rechtssicher zu handeln und bei dauerhaften Rückständen die notwendigen Konsequenzen (z. B. Kündigung) zu ziehen.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
1. Wann tritt der Zahlungsverzug in Niedersachsen ein?
Die gesetzliche Regelung im BGB ist eindeutig:
- Fälligkeit: Die Miete muss spätestens am dritten Werktag des Monats im Voraus beim Vermieter eingegangen sein (§ 556b Abs. 1 BGB).
- Automatischer Verzug: Da der Termin kalendermäßig bestimmt ist, bedarf es keiner Mahnung. Der Mieter gerät am darauffolgenden Tag automatisch in Verzug.
2. Berechnung von Verzugszinsen
Vermieter in Niedersachsen haben Anspruch auf Entschädigung für den Zinsverlust:
- Höhe: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
- Berechnung: Die Zinsen werden pro Tag des Verzugs auf die Bruttowarmmiete berechnet.
3. Zulässige Mahnkosten
Bei Mahngebühren ist die Rechtsprechung des BGH maßgeblich:
- Was ist erlaubt? Tatsächliche Sachkosten wie Porto (z. B. Einwurf-Einschreiben) und Materialkosten (Papier). Üblich sind Beträge zwischen 1,50 € und 2,50 €.
- Was ist verboten? Die Berechnung von Verwaltungs- oder Personalkosten für das Erstellen der Mahnung ist im Wohnraummietrecht unzulässig.
4. Kündigungsrecht bei Mietrückstand
Zahlungsverzug ist ein häufiger Kündigungsgrund in niedersächsischen Städten:
- Fristlose Kündigung: Bei einem Rückstand von zwei vollen Monatsmieten oder einem erheblichen Teil der Miete über zwei Monate hinweg (§ 543 BGB).
- Ordentliche Kündigung: Bei wiederholter unpünktlicher Zahlung trotz vorheriger Abmahnung (§ 573 BGB).
5. Handlungsempfehlungen für Vermieter
- Zahlungseingang prüfen: Sofort nach dem 3. Werktag die Konten abgleichen.
- Schnelle Reaktion: Kontaktieren Sie den Mieter zeitnah (z. B. per E-Mail oder Anruf), falls das Geld fehlt – oft handelt es sich um ein Versehen.
- Konsequente Mahnung: Bleibt die Zahlung aus, senden Sie eine formelle Mahnung mit Fristsetzung, um den Verzug rechtlich sicher zu dokumentieren.
Zurück zur Übersicht der Mietgesetze in Niedersachsen.
Quellen & offizielle Referenzen
📬 Erhalten Sie Benachrichtigungen, wenn sich diese Gesetze ändern
Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Mietgesetze ändern in Kein Spam – nur Gesetzesänderungen.




