Erforderliche Offenlegungspflichten für Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern

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Was müssen Sie Mietern in Mecklenburg-Vorpommern offenlegen? Energieausweise, Mietpreisbremse, Nebenkosten und Datenschutz.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Energieausweis
Pflicht bei Besichtigung
Mietpreisbremse
Auskunftspflicht
Nebenkosten
Detaillierte Auflistung

Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern unterliegen strengen Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber neuen und bestehenden Mietern. Transparenz ist nicht nur eine gute Praxis, sondern gesetzlich verankert. Die Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern oder dem Verlust von Mietansprüchen führen.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Energieausweis (GEG)

Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Vermieter in MV eine strikte Pflicht zur Vorlage des Energieausweises:

  • Besichtigung: Der Mietinteressent muss spätestens beim ersten Termin Einblick erhalten.
  • Inserate: Mandatory Angaben (Effizienzklasse, Energiekennwert etc.) müssen bereits in der Anzeige (online oder Zeitung) stehen.
  • Bußgeld: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.

2. Auskunftspflicht bei der Mietpreisbremse

Gemäß § 556g BGB müssen Vermieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (Mietpreisbremse) unaufgefordert Auskunft geben, wenn die Miete die Kappungsgrenze von 10 % übersteigt (z.B. wegen Vormiete oder Modernisierung). Wichtig: Stand 2026 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern keine Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 556d BGB ausgewiesen. Daher findet die Mietpreisbremse (und die damit verbundene Auskunftspflicht bei Neuvermietung) in MV derzeit keine Anwendung.

3. Aufschlüsselung der Betriebskosten

Vermieter müssen genau offenlegen, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

  • Vereinbarung: Die Umlage muss im Mietvertrag explizit vereinbart sein (meist durch Bezug auf die BetrKV).
  • Keine Pauschalen: Im Wohnraummietrecht in MV ist die Abrechnung über Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung der Standard.

4. Datenschutz (DSGVO)

Vermieter verarbeiten personenbezogene Daten und müssen die DSGVO beachten:

  • Informationsblatt: Mietinteressenten müssen bei Erhebung der Daten (Selbstauskunft) über Zweck, Dauer der Speicherung und Rechte informiert werden.
  • Löschpflicht: Daten von nicht berücksichtigten Bewerbern müssen zeitnah gelöscht werden.

5. Verborgene Mängel und Gefahren

Vermieter müssen Mieter unaufgefordert über gravierende, nicht erkennbare Mängel informieren:

  • Schimmelbelastung: Bekannte Feuchtigkeitsschäden in der Vergangenheit.
  • Umweltgefahren: Bekannte Schadstoffe in der Bausubstanz (z.B. Asbest in DDR-Plattenbauten bei geplanten Bohrungen).
  • Lärm: Geplante Großbaustellen in der direkten Nachbarschaft, die dem Vermieter sicher bekannt sind.

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Quellen & offizielle Referenzen

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