Gewerbliche Verzugsgebühren und Verzugszinsen in Bayern, Deutschland
Was bayerische Gewerbevermieter bei verspäteter Mietzahlung verlangen können: 9 % Verzugszinsen, 40 € Pauschale und sofortige Kündigung ohne Heilungsrecht.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.
Wenn ein Gewerbemieter in Bayern die Miete nicht pünktlich zahlt, sind die Folgen deutlich schwerwiegender als für Wohnraummieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1900 das deutsche Privatrecht regelt. Das deutsche Gewerbemietrecht sieht höhere Verzugszinssätze, eine automatische Pauschale und – am wichtigsten – verwehrt Gewerbemietern das wohnrechtliche „Heilungsrecht“, das die Zahlung von Rückständen zur Abwendung einer Kündigung ermöglicht.
Wann Verzug eintritt
Gewerbemiete ist in der Regel bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig (gemäß Mietvertrag, der § 556b BGB widerspiegelt).
Der Verzug tritt automatisch ein, sobald diese Frist ohne Zahlung verstreicht – eine förmliche Mahnung oder Zahlungsaufforderung ist nicht erforderlich (§ 286 BGB).
1. Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Für Geschäftsvorgänge (zu denen auch gewerbliche Vermieter-Mieter-Beziehungen gehören) sieht § 288 Abs. 2 BGB einen erhöhten Verzugszinssatz vor:
- Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und halbjährlich (1. Januar und 1. Juli) aktualisiert.
- Die Zinsen werden taggenau auf den exakten überfälligen Betrag berechnet.
- In Zeiten höherer Zinsen entsteht dadurch ein erheblicher finanzieller Druck auf den säumigen Mieter.
2. Die 40 € Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
Der säumige Gewerbemieter schuldet dem Vermieter automatisch eine Pauschale von 40 € pro Verzugsfall – ohne Mahnung oder Aufforderung:
- Dies deckt die internen Verwaltungskosten des Vermieters ab.
- Sie ist automatisch und erfordert keinen Nachweis tatsächlicher Kosten.
- Sie muss jedoch mit späteren Anwalts- oder Gerichtskosten verrechnet werden, falls der Fall eskaliert.
3. Vertragliche Verzugsgebührenklauseln
Obwohl vertragliche Verzugsgebührenklauseln in Gewerbemietverträgen häufiger vorkommen als in Wohnraummietverträgen, müssen sie dennoch dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) entsprechen.
- Angemessene Pauschalen pro Mahnung sind in der Regel durchsetzbar, wobei Standardgebühren typischerweise zwischen 2,50 € und 5 € liegen. Höhere Beträge können den Nachweis tatsächlich höherer Ausgaben erfordern.
- Überhöhte oder strafende Gebührenstrukturen können angefochten werden.
- Der gesetzliche Rahmen (9 % Zinsen + 40 € Pauschale) ist in der Regel effektiver und rechtssicherer als vertragliche Alternativen.
4. Sofortige Kündigung – Kein Heilungsrecht
Die schwerwiegendste Folge von Mietrückständen im Gewerbebereich ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB:
- Zwei aufeinanderfolgende Monate vollständiger oder erheblicher teilweiser Nichtzahlung, ODER
- Kumulierte Rückstände in Höhe von insgesamt zwei Monatsmieten
Der entscheidende Unterschied: Kein Heilungsrecht
Das bedeutet, dass, sobald eine wirksame Kündigung den Gewerbemieter erreicht, der Mietvertrag unwiderruflich beendet ist – selbst wenn der Mieter alle ausstehenden Beträge sofort bezahlt. Dies ist die bei weitem schwerwiegendste Konsequenz und der wichtigste Unterschied zum Wohnraummietrecht.
Für den vollständigen Räumungsprozess: Gewerblicher Räumungsprozess.
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