Gewerbliche Verzugsgebühren und Verzugszinsen in Bayern, Deutschland
Was bayerische Gewerbevermieter bei verspäteter Mietzahlung verlangen können: 9 % Verzugszinsen, 40 € Pauschale und sofortige Kündigung ohne Heilungsrecht.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.
Wenn ein Gewerbemieter in Bayern die Miete nicht pünktlich zahlt, sind die Folgen deutlich schwerwiegender als für Wohnraummieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1900 das deutsche Privatrecht regelt. Das deutsche Gewerbemietrecht sieht höhere Verzugszinssätze, eine automatische Pauschale und – am wichtigsten – verwehrt Gewerbemietern das wohnrechtliche „Heilungsrecht“, das die Zahlung von Rückständen zur Abwendung einer Kündigung ermöglicht.
Wann Verzug eintritt
Gewerbemiete ist in der Regel bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig (gemäß Mietvertrag, der § 556b BGB widerspiegelt).
Der Verzug tritt automatisch ein, sobald diese Frist ohne Zahlung verstreicht – eine förmliche Mahnung oder Zahlungsaufforderung ist nicht erforderlich (§ 286 BGB).
1. Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Für Geschäftsvorgänge (zu denen auch gewerbliche Vermieter-Mieter-Beziehungen gehören) sieht § 288 Abs. 2 BGB einen erhöhten Verzugszinssatz vor:
- Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und halbjährlich (1. Januar und 1. Juli) aktualisiert.
- Die Zinsen werden taggenau auf den exakten überfälligen Betrag berechnet.
- In Zeiten höherer Zinsen entsteht dadurch ein erheblicher finanzieller Druck auf den säumigen Mieter.
2. Die 40 € Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB
Der säumige Gewerbemieter schuldet dem Vermieter automatisch eine Pauschale von 40 € pro Verzugsfall – ohne Mahnung oder Aufforderung:
- Dies deckt die internen Verwaltungskosten des Vermieters ab.
- Sie ist automatisch und erfordert keinen Nachweis tatsächlicher Kosten.
- Sie muss jedoch mit späteren Anwalts- oder Gerichtskosten verrechnet werden, falls der Fall eskaliert.
3. Vertragliche Verzugsgebührenklauseln
Obwohl vertragliche Verzugsgebührenklauseln in Gewerbemietverträgen häufiger vorkommen als in Wohnraummietverträgen, müssen sie dennoch dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) entsprechen.
- Angemessene Pauschalen pro Mahnung sind in der Regel durchsetzbar, wobei Standardgebühren typischerweise zwischen 2,50 € und 5 € liegen. Höhere Beträge können den Nachweis tatsächlich höherer Ausgaben erfordern.
- Überhöhte oder strafende Gebührenstrukturen können angefochten werden.
- Der gesetzliche Rahmen (9 % Zinsen + 40 € Pauschale) ist in der Regel effektiver und rechtssicherer als vertragliche Alternativen.
4. Sofortige Kündigung – Kein Heilungsrecht
Die schwerwiegendste Folge von Mietrückständen im Gewerbebereich ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB:
- Zwei aufeinanderfolgende Monate vollständiger oder erheblicher teilweiser Nichtzahlung, ODER
- Kumulierte Rückstände in Höhe von insgesamt zwei Monatsmieten
Der entscheidende Unterschied: Kein Heilungsrecht
Das bedeutet, dass, sobald eine wirksame Kündigung den Gewerbemieter erreicht, der Mietvertrag unwiderruflich beendet ist – selbst wenn der Mieter alle ausstehenden Beträge sofort bezahlt. Dies ist die bei weitem schwerwiegendste Konsequenz und der wichtigste Unterschied zum Wohnraummietrecht.
Für den vollständigen Räumungsprozess: Gewerblicher Räumungsprozess.
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Wie Landager hilft
Landager verfolgt Mietbedingungen, gesetzliche Zinsberechnungen und die automatische Anwendung der 40-€-Pauschale – so bleiben Sie mühelos konform mit den bayerischen Vorschriften.
Häufig gestellte Fragen
▶Was sind die wichtigsten mietrechtlichen Bestimmungen in Bayern?
Das deutsche Mietrecht gehört zu den mieterfreundlichsten in Europa, wobei Bayern zusätzlich zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eigene regulatorische Vorgaben macht. Ob Sie Wohnungen in München, Häuser in Nürnberg oder Mehrfamilienhäuser in ganz Bayern verwalten, die Kenntnis sowohl der bundesweiten als auch der landesspezifischen Regelungen ist unerlässlich. Dieser Leitfaden behandelt die wesentlichen Compliance-Anforderungen für Immobilieneigentümer und Vermieter.
Vollständigen Leitfaden lesen▶Wie gestaltet sich der Räumungsprozess für Vermieter in Bayern?
Der Räumungsprozess in Bayern erfordert, dass Vermieter die durch Landes- und Bundesrecht festgelegten formellen Rechtswege einhalten. Gültige Gründe sind in der Regel Mietrückstände, Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf. Vermieter müssen eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung aussprechen, erforderliche Fristen zur Nachbesserung gewähren und gegebenenfalls einen gerichtlichen Räumungstitel erwirken.
Vollständigen Leitfaden lesen▶Welche Regeln gelten für Mieterhöhungen in Bayern?
In Bayern gelten spezifische Vorschriften darüber, wann und wie Vermieter die Miete erhöhen dürfen. Dies kann Kappungsgrenzen, Mindestkündigungsfristen und Beschränkungen der Häufigkeit umfassen. Da diese Regeln von den nationalen Standards abweichen können, müssen Vermieter die regionalen Vorschriften prüfen.
Vollständigen Leitfaden lesen▶Welche Regeln gelten für die Mietkaution in Bayern?
Die Kautionsregelungen in Bayern bestimmen, wie hoch die Kaution sein darf, wie sie anzulegen oder zu schützen ist und welche Fristen für die Rückzahlung nach Ende des Mietverhältnisses gelten. Vermieter müssen bei Abzügen eine detaillierte Abrechnung vorlegen und alle regionalen sowie nationalen gesetzlichen Fristen einhalten.
Vollständigen Leitfaden lesen▶Was sind die zwingenden Anforderungen an Mietverträge in Bayern?
Mietverträge für Immobilien in Bayern müssen sowohl dem Landes- als auch dem Bundesrecht entsprechen. Zu den erforderlichen Angaben gehören in der Regel die Namen beider Parteien, die Objektbeschreibung, die Miethöhe und Zahlungsbedingungen, Einzelheiten zur Kaution, die Mietdauer sowie die Verteilung der Instandhaltungspflichten.
Vollständigen Leitfaden lesen▶Welche Instandhaltungspflichten haben Vermieter in Bayern?
Vermieter in Bayern sind verpflichtet, Mietobjekte in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten und sicherzustellen, dass die Bausubstanz, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie wesentliche Versorgungsleistungen ordnungsgemäß funktionieren. Bayerische Landesgesetze können über den nationalen Standard hinausgehende Anforderungen stellen.
Vollständigen Leitfaden lesen▶Welche Regeln gelten für Verzugszinsen und Mahngebühren in Bayern?
In Bayern gibt es spezifische Regeln für Mahngebühren und Strafen bei Mietrückständen. Diese können obligatorische Schonfristen, Obergrenzen für Gebührenbeträge und Beschränkungen für Zinsforderungen umfassen. Prüfen Sie sowohl die regionalen als auch die nationalen deutschen Vorschriften auf die geltenden Bestimmungen.
Vollständigen Leitfaden lesen▶Welche Offenlegungspflichten haben Vermieter in Bayern?
Vermieter in Bayern müssen potenziellen Mietern vor Unterzeichnung des Mietvertrags relevante Informationen über das Objekt offenlegen. Zu den erforderlichen Angaben können bekannte Mängel, Umweltgefahren, frühere Schäden sowie alle Bedingungen gehören, die die Nutzung des Objekts durch den Mieter beeinträchtigen, in Übereinstimmung mit regionalem und nationalem Recht.
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