Gewerbliche Mietkautionen in Brandenburg: Regeln und Bürgschaften

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Leitfaden für gewerbliche Mietkautionen in Brandenburg. Erfahren Sie mehr über Kautionshöhen, Bankbürgschaften und Rückzahlungsmodalitäten.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Übliche Höhe
3 - 6 Bruttomonatsmieten
Sicherungsform
Bankbürgschaft bevorzugt
Ratenzahlung
Kein gesetzliches Recht

Im Gegensatz zum Wohnraumsektor unterliegen gewerbliche Mietkautionen in Brandenburg der Vertragsfreiheit. Die strengen Schutzregeln des § 551 BGB (wie die Begrenzung auf 3 Kaltmieten) gelten hier ausdrücklich nicht.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Maximale Höhe der Kaution

Da es keine gesetzliche Deckelung gibt, bestimmen die Bonität des Mieters und das Risiko des Projekts die Höhe der Kaution.

  • In Brandenburg sind 3 bis 6 Bruttomonatsmieten (Miete inkl. Nebenkosten und USt) der Standard.
  • Bei risikoreicheren Branchen (z. B. Gastronomie) oder fehlenden Sicherheiten des Mieters können auch höhere Summen vereinbart werden.

Bevorzugte Formen der Kaution

Aufgrund der oft hohen Summen im Gewerbebereich ist die Barkaution seltener als im Wohnraumsektor.

1. Bankbürgschaft (Mietbürgschaft)

Die häufigste Form in Brandenburg. Die Hausbank des Mieters bürgt gegenüber dem Vermieter für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

  • Wichtig für Vermieter: Die Bürgschaft sollte „unbedingt, unbefristet und auf erstes Anfordern“ (unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage) ausgestellt sein.

2. Barkaution

Der Mieter überweist den Kautionsbetrag. Im Gewerbe ist der Vermieter nicht automatisch verpflichtet, das Geld getrennt von seinem Vermögen als Treuhandkonto anzulegen, sofern dies nicht explizit im Vertrag vereinbart wurde (Insolvenzrisiko für den Mieter).

3. Verpfändetes Sparbuch

Der Mieter legt das Geld auf ein Sparbuch und verpfändet dieses an den Vermieter.

Rückgabe der Kaution

Es gibt keine feste Frist für die Rückzahlung. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter eine angemessene „Prüfungs- und Überlegungszeit“ zu.

  • In Brandenburg werden meist 6 Monate als Standardfrist angesehen.
  • Der Vermieter darf die Kaution nutzen, um offene Mietforderungen, Nebenkostenrückstände oder Schäden an der Mietsache (einschließlich notwendiger Rückbaumaßnahmen) zu decken.

Best Practices für Vermieter

  • Lassen Sie sich die Bürgschaftsurkunde vor der Schlüsselübergabe im Original aushändigen.
  • Achten Sie darauf, dass sich die Bürgschaft auch auf Mieterhöhungen aus Indexklauseln erstreckt.
  • Dokumentieren Sie den Zustand der Räume bei Übergabe akribisch (Übergabeprotokoll), da die Kaution oft zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands genutzt werden muss.

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Quellen & offizielle Referenzen

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