Gewerbliches Räumungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern: Ablauf und Fristen

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Leitfaden für Vermieter zum gewerblichen Räumungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern. Erfahren Sie mehr über Kündigungsfristen, Räumungsklagen und Vollstreckung.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert Apr 2026Deutschland flag
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Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.

Kündigungsfrist
ca. 6 Monate (gesetzlich)
Fristlose Kündigung
Bei 2 Monatsmieten Rückstand
Gerichtsebene
Landgericht (bei Streitwert > 5.000 €)

Das Räumungsverfahren bei Gewerbeimmobilien in Mecklenburg-Vorpommern folgt anderen Gesetzmäßigkeiten als im sozialen Wohnungsbau. Die Vertragsfreiheit ermöglicht schnellere Beendigungen, dennoch müssen Vermieter in Städten wie Rostock oder Greifswald formale Hürden meistern, um eine rechtssichere Räumung durchzuführen und Schadensersatzansprüche des Mieters zu vermeiden.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

Ablauf der gewerblichen Räumung in MV in mecklenburg vorpommern

1

Zustellung der Kündigung

Schriftliche Kündigung durch Boten oder Gerichtsvollzieher zur Beweissicherung.

2

Räumungsverlangen

Aufforderung zur freiwilligen Rückgabe nach Vertragsende mit Fristsetzung.

3

Räumungsklage

Einreichen der Klage beim zuständigen Landgericht (z.B. LG Rostock oder LG Schwerin).

4

Erlangung des Titels

Gerichtliches Urteil zur Räumung und Herausgabe der Flächen.

5

Zwangsräumung

Durchführung durch den Gerichtsvollzieher (oft als Berliner Räumung).

Beendigung des Mietverhältnisses

Im gewerblichen Mietrecht MV wird primär zwischen zwei Vertragsarten unterschieden:

Befristete Verträge (Festlaufzeit)

Dies ist der Standard für Einzelhandel und Logistik.

  • Der Vertrag endet automatisch mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  • Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag explizit vereinbart wurde.

Unbefristete Verträge

Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Frist des § 580a BGB:

  • Kündigung bis zum 3. Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres (ca. 6 Monate Vorlauf).

Außerordentliche fristlose Kündigung

Der Hauptgrund für Räumungen in Mecklenburg-Vorpommern ist der Zahlungsverzug.

  • Voraussetzung: Der Mieter ist mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten oder einem erheblichen Teil davon im Rückstand (§ 543 Abs. 2 BGB).
  • Besonderheit im Gewerbe: Es gibt keine gesetzliche Schonfristzahlung. Eine nachträgliche Zahlung nach Kündigungszugang macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam.

Das gerichtliche Verfahren

Eigenmacht (z. B. Schlössertausch durch den Vermieter) ist in Mecklenburg-Vorpommern rechtlich unzulässig. Ein gerichtlicher Räumungstitel ist zwingend erforderlich.

  • Zuständigkeit: Bei einem Streitwert von über 5.000 € (was bei Gewerbe die Regel ist) ist das Landgericht zuständig.
  • Dauer: Ein Verfahren vor niedersächsischen Landgerichten dauert im Schnitt 6 bis 15 Monate, abhängig von der Komplexität des Falles.

Vollstreckung und Vermieterpfandrecht

Nach Erteilung des Räumungsurteils erfolgt die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher.

  • Berliner Räumung: Zur Kostenbegrenzung kann der Vermieter die Berliner Räumung wählen, bei der nur die Schlösser getauscht werden und der Vermieter sein Pfandrecht an den im Objekt befindlichen Gegenständen geltend macht.

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