Zahlungsverzug im Gewerbemietrecht Mecklenburg-Vorpommern: Verzugszinsen

Zurück zu:

Leitfaden für gewerbliche Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern bei Mietrückständen. Erfahren Sie mehr über gesetzliche Verzugszinsen (9 % über Basis) im B2B-Bereich.

Melvin Prince
3 Min. Lesezeit
Verifiziert May 2026Deutschland flag
zahlungsverzuggewerbemietrechtmecklenburg-vorpommernverzugszinsenschadensersatz

Rechtlicher Haftungsausschluss

Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.

B2B-Zinsen
9 % über Basis
Fälligkeit
3. Werktag
Kündigungsfrist
Laut Vertrag

Im gewerblichen Mietrecht gelten bei Zahlungsverzug deutlich schärfere Regeln als im Wohnraumbereich. Gewerbliche Mieter werden als Unternehmer eingestuft, weshalb höhere Zinsen zur Entschädigung des Vermieters vorgesehen sind. Diese Regelungen basieren bundesweit auf dem BGB, nicht auf landesspezifischen Gesetzen Mecklenburg-Vorpommerns.

Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.

1. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB)

Gewerbliche Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern haben bei ausstehenden Zahlungen Anspruch auf hohe Zinsen:

  • Höhe: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
  • Berechnung: Die Zinsen fallen ab dem Tag nach der Fälligkeit an (meist ab dem 4. oder 5. Werktag des Monats).
  • Grundlage: Die Zinsen werden auf die Bruttowarmmiete (inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer) berechnet.

2. Automatischer Verzug ohne Mahnung

Da Mietzahlungen in MV in der Regel durch den Mietvertrag kalendermäßig bestimmt sind (z. B. „spätestens zum 3. Werktag“), bedarf es keiner Mahnung. Beachten Sie, dass bei der Berechnung dieser Frist der Samstag gesetzlich als Werktag zählt:

  • Status: Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, ist er ab dem nächsten Tag automatisch im Verzug (§ 286 BGB).

3. Kündigungsrecht bei Mietrückstand im Gewerbe

Zahlungsverzug ist einer der häufigsten Gründe für vorzeitige Vertragsbeendigungen in Nordostdeutschland:

  • Grenze: Zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten oder ein Gesamtrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten berechtigen zur fristlosen Kündigung (§ 543 BGB).
  • Keine Heilung: Im gewerblichen Mietrecht gibt es keine gesetzliche Schonfristzahlung. Nachträgliche Zahlungen heilen die Kündigung meist nicht mehr.

4. Vermieterpfandrecht in MV

Bei gewerblichem Verzug kann das Vermieterpfandrecht ein wirksames Druckmittel sein:

  • Der Vermieter kann die Entfernung von Gegenständen (Büroschränke, Technik, Warenlager) des Mieters aus dem Objekt verhindern, um seine Forderungen abzusichern.

Zurück zur Übersicht der Mietgesetze in Mecklenburg-Vorpommern.

Quellen & offizielle Referenzen

Hat Ihnen dieser Leitfaden gefallen? Teilen Sie ihn:

📬 Erhalten Sie Benachrichtigungen, wenn sich diese Gesetze ändern

Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn sich die Mietgesetze ändern in Kein Spam – nur Gesetzesänderungen.

Wir erfassen derzeit aktiv die Gesetze für Germany. Tragen Sie sich in die Warteliste ein und erfahren Sie als Erster, wenn es verfügbar ist!

Diskussion