Zahlungsverzug im Gewerbemietrecht Mecklenburg-Vorpommern: Verzugszinsen
Leitfaden für gewerbliche Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern bei Mietrückständen. Erfahren Sie mehr über gesetzliche Verzugszinsen (9 % über Basis) im B2B-Bereich.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: May 2026.
Im gewerblichen Mietrecht gelten bei Zahlungsverzug deutlich schärfere Regeln als im Wohnraumbereich. Gewerbliche Mieter werden als Unternehmer eingestuft, weshalb höhere Zinsen zur Entschädigung des Vermieters vorgesehen sind. Diese Regelungen basieren bundesweit auf dem BGB, nicht auf landesspezifischen Gesetzen Mecklenburg-Vorpommerns.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
1. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB)
Gewerbliche Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern haben bei ausstehenden Zahlungen Anspruch auf hohe Zinsen:
- Höhe: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
- Berechnung: Die Zinsen fallen ab dem Tag nach der Fälligkeit an (meist ab dem 4. oder 5. Werktag des Monats).
- Grundlage: Die Zinsen werden auf die Bruttowarmmiete (inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer) berechnet.
2. Automatischer Verzug ohne Mahnung
Da Mietzahlungen in MV in der Regel durch den Mietvertrag kalendermäßig bestimmt sind (z. B. „spätestens zum 3. Werktag“), bedarf es keiner Mahnung. Beachten Sie, dass bei der Berechnung dieser Frist der Samstag gesetzlich als Werktag zählt:
- Status: Zahlt der Mieter nicht fristgerecht, ist er ab dem nächsten Tag automatisch im Verzug (§ 286 BGB).
3. Kündigungsrecht bei Mietrückstand im Gewerbe
Zahlungsverzug ist einer der häufigsten Gründe für vorzeitige Vertragsbeendigungen in Nordostdeutschland:
- Grenze: Zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten oder ein Gesamtrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten berechtigen zur fristlosen Kündigung (§ 543 BGB).
- Keine Heilung: Im gewerblichen Mietrecht gibt es keine gesetzliche Schonfristzahlung. Nachträgliche Zahlungen heilen die Kündigung meist nicht mehr.
4. Vermieterpfandrecht in MV
Bei gewerblichem Verzug kann das Vermieterpfandrecht ein wirksames Druckmittel sein:
- Der Vermieter kann die Entfernung von Gegenständen (Büroschränke, Technik, Warenlager) des Mieters aus dem Objekt verhindern, um seine Forderungen abzusichern.
Quellen & offizielle Referenzen
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