Zahlungsverzug und Mahngebühren in Bremen
Leitfaden für Vermieter zum Umgang mit Mietrückständen in Bremen. Erfahren Sie mehr über Verzugszinsen, Mahnkosten und rechtliche Konsequenzen.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Wenn die Miete in Bremen nicht rechtzeitig eingeht, gerät der Mieter automatisch in Verzug. Für Vermieter ist es wichtig, die gesetzlichen Grenzen für Mahnkosten und Zinsen zu kennen, um rechtssicher zu mahnen und bei dauerhaftem Verzug die notwendigen Schritte einzuleiten.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
1. Wann tritt der Zahlungsverzug ein?
Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 556b Abs. 1 BGB ist die Mietzahlung im Voraus zu entrichten:
- Fälligkeit: Spätestens am dritten Werktag des Monats. Diese Regelung ist ein gesetzlicher Standard, kann aber im Mietvertrag abweichend vereinbart werden.
- Automatischer Verzug: Da der Termin kalendermäßig bestimmt ist, gerät der Mieter gemäß § 286 Abs. 2 BGB am darauffolgenden Werktag automatisch in Verzug. Eine Mahnung ist rechtlich nicht notwendig, um Verzugszinsen oder andere Ansprüche geltend zu machen.
2. Berechnung von Verzugszinsen
Gemäß § 288 BGB hat der Vermieter das Recht, ab dem ersten Tag, an dem der Mieter in Verzug gerät, Verzugszinsen zu berechnen.
Berechnungsbeispiel: Wenn die Bundesbank den Basiszinssatz auf 3,62 % festlegt (Stand Anfang 2025), betragen die zulässigen Verzugszinsen für Wohnraummietrückstände insgesamt 8,62 % pro Jahr.
3. Zulässige Mahnkosten
Die Geltendmachung von Mahngebühren unterliegt in Bremen der strengen BGH-Rechtsprechung:
- Personal- und Verwaltungskosten: Dürfen bei Wohnraummietern nicht berechnet werden.
- Sachkosten: Nur Porto (z. B. für ein Einwurf-Einschreiben) und Materialkosten (Papier, Briefumschlag).
- Übliche Beträge: Anerkannt werden meist Beträge zwischen 1,00 € und 2,50 € pro Mahnschreiben.
4. Kündigungsrecht bei Mietrückstand
Erreicht der Zahlungsverzug eine kritische Höhe, kann das Mietverhältnis beendet werden:
- Ordentliche Kündigung: Bei wiederholter, verspäteter Zahlung trotz vorheriger Abmahnung.
- Fristlose Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Mieter:
- An zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem Betrag im Verzug ist, der eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
- Über einen längeren Zeitraum einen Rückstand von mindestens zwei Monatsmieten angehäuft hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB).
Keine Abmahnung erforderlich: Im Gegensatz zu verhaltensbedingten Vertragsverstößen ist bei erheblichen Mietrückständen keine vorherige formelle Abmahnung durch den Vermieter erforderlich, um die fristlose Kündigung auszusprechen.
5. Handlungsempfehlung für Vermieter
- Zahlungseingang prüfen: Direkt nach dem 3. Werktag den Kontostand prüfen.
- Freundliche Erinnerung: Oft ist ein kurzes Telefonat oder eine Nachricht effektiver als eine sofortige formelle Mahnung.
- Schriftliche Mahnung: Bleibt die Zahlung aus, senden Sie ein formelles Mahnschreiben mit einer Fristsetzung und dem Hinweis auf weitere rechtliche Schritte.
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