Gewerbliche Mieterhöhungen in Bremen: Index- und Staffelmieten
Leitfaden für Vermieter zur Mieterhöhung bei Gewerbeimmobilien in Bremen. Erfahren Sie mehr über Indexmieten, Staffelmieten und Wertsicherungsklauseln.
Rechtlicher Haftungsausschluss
Diese Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche herangezogen werden. Gesetze ändern sich häufig – überprüfen Sie immer die aktuellen Vorschriften und konsultieren Sie einen zugelassenen Anwalt in Ihrem Zuständigkeitsbereich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung. Landager ist eine Immobilienverwaltungsplattform, keine Anwaltskanzlei.Informationen zuletzt verifiziert: April 2026.
Im gewerblichen Mietrecht der Freien Hansestadt Bremen gibt es keine automatischen gesetzlichen Mieterhöhungen wie bei Wohnraum (Vergleichsmiete). Da die Vertragsfreiheit dominiert, muss jede künftige Anpassung der Miete bereits im ursprünglichen Mietvertrag detailliert vereinbart worden sein.
Rechtlicher HaftungsausschlussDieser Leitfaden bietet allgemeine rechtliche Informationen. Mietgesetze können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen zugelassenen Notar oder Anwalt in dieser Region.
Gängige Modelle der Mietanpassung in Bremen
1. Indexmiete (Wertsicherungsklausel)
Dies ist das am häufigsten genutzte Modell im Bremer Gewerbeimmobilienmarkt. Die Mietentwicklung wird an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gekoppelt.
- Vorteil: Inflationsschutz für den Vermieter.
- Wichtig: Eine Wertsicherungsklausel ist rechtlich nur wirksam, wenn der Vermieter für mindestens 10 Jahre gebunden ist (z. B. durch feste Laufzeit oder Verlängerungsoptionen des Mieters). Andernfalls droht die Unwirksamkeit nach dem Preisklauselgesetz.
2. Staffelmiete
Hierbei werden bereits bei Vertragsschluss feste Erhöhungsbeträge oder Prozentsätze zu bestimmten Zeitpunkten (z. B. alle 12 oder 24 Monate) festgelegt.
- Vorteil: Absolute Planungssicherheit für beide Parteien.
- Wichtig: Die Erhöhung muss als fester Geldbetrag (z. B. „Erhöhung um 150 €“) oder als neue Gesamtmiete angegeben werden.
3. Umsatzmiete
Vor allem in Lagen wie der Sögestraße oder der Waterfront Bremen verbreitet.
- Die Miete berechnet sich (teilweise) nach dem vom Mieter erzielten Umsatz.
- Erfordert komplexe Regelungen über die Offenlegung und Prüfung der Geschäftsbücher.
Marktanpassungsklauseln
Bei sehr langfristigen Verträgen werden oft Klauseln vereinbart, die eine Anpassung an die marktübliche Miete durch einen Schiedsgutachter erlauben.
- In Bremen wird hierfür oft ein durch die Handelskammer Bremen benannter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger herangezogen.
Modernisierungsumlage im Gewerbe
Im Gegensatz zum Wohnraumrecht gibt es für gewerbliche Vermieter keine gesetzlich verankerte Modernisierungsumlage (§ 559 BGB gilt hier nicht).
- Voraussetzung: Eine Erhöhung wegen Modernisierung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag explizit für die Zukunft vorgesehen wurde.
- Tipp: Achten Sie bei der Vertragsgestaltung auf entsprechende Klauseln, insbesondere im Hinblick auf energetische Sanierungen, die künftig gesetzlich gefordert sein könnten.
Best Practices für Vermieter
- Überprüfen Sie Indexklauseln regelmäßig auf ihre Auslösung (meist bei Erreichen einer Schwelle von 5 % oder 10 % Indexänderung).
- Achten Sie darauf, dass Indexerhöhungen nicht rückwirkend für unbegrenzte Zeiträume gefordert werden können, um das Mietverhältnis nicht zu belasten.
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Quellen & offizielle Referenzen
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